Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

496 Pereinigte Staaken von Nordamerika. (Jan. 25 — März 7.) 
25. u. 28. Jannar. Senat u. Repräsentantenhaus: genehmigen 
beide — jener mit 43 gegen 22, dieses mit 187 gegen 79 Stimmen 
— eine Resolution von Matthews, in welcher der Regierung die 
Befugniß ertheilt wird, die Vonds auch in Silberdollars einzulösen. 
29. Januar. Neben den Verhandlungen über die Silberfrage 
gingen still und unbemerkt die Arbeiten eines Congreßausschusses 
für Mittel und Wege (ways and means) zum Entwurf eines neuen 
Zolltarifs her. Dieselben sind nunmehr zu Ende gediehen. Der 
ausgesprochene Zweck der Vorlage ist eine Erhöhung der Zollein- 
nahmen. Sie veranschlagt auf Grund der Durchschnittseinfuhr die 
Erhöhung der Einnahmen von 130 auf 150 Mill. Seitens der 
Presse wird der neue Tarifentwurf allgemein günstig besprochen. 
16. Februar. Senat: genehmigt die Bland'sche Silberbill 
mit 48 gegen 21 Stimmen mit den von der Finanzcommission be- 
antragten Modificationen, wodurch die Silberausprägung auf 4 Mill. 
Doll. monatlich beschränkt wird. 
21. Februar. Repräsentantenhaus: genehmigt auch seinerfeits 
die Bland'sche Silberbill mit den vom Senate angenommenen Mo- 
dificationen. Diefelbe geht nunmehr an den Präsidenten der Re- 
publik. 
27. Februar. Präsident Hayes legt sein Veto gegen die von 
beiden Häusern genehmigte Bland'sche Silberbill, als gegen eine 
Benachlheiligung der Staatsglänbiger, ein. Das Nepräsentanten- 
haus genehmigt diese jedoch neuerdings mit 196 gegen 73, der Senat 
mit 46 gegen 19 Stimmen, also beide mit mehr als Zweidrittel- 
Majorität: das Veto des Präsidenten wird dadurch hinfällig. Prä- 
sident Hayes hat damit eine erste politische Niederlage erlitten. 
2. März. Repräsentantenhaus: das Comite für Erziehung 
und Arbeit erstattet dem Hause den von ihm geforderten Bericht 
über die Chinesenfrage. Der Bericht ist einer Fortdauer der Chinesen= 
Einwanderung durchaus feindlich. 
7. März. Senat: genehmigt eine Bill, welche die Regierung 
Jur Emission vierprocentiger Conponsbonds im Gesammtbetrage von 
100 Millionen Doll. ermächtigt. Diese Couponsbonds sind in 50 
Jahren zum Nominalwerthe gegen Baar oder gegen Papiergeld, 
dessen gesetzlicher Curs seinem Nominalwerthe gleich ist, einzulösen. 
Diese Emission tritt an Stelle der früher genehmigten Anleihe 
gleicher Höhe.
	        
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