Uebersichi der polilischen Entwichelung des Jahres 1878. 517
zugestandene vollständige Unabhängigkeit Rumäniens, Serbiens und mu
Montenegros sanctionirt, jedoch an die Vedingung geknüpft, daß die= mänten.
selben den Bekennern der verschiedenen Religionen und Confessionenr
die volle politische Gleichberechtigung zugeständen. Diese Bestimmung Nomec-
war hauptsächlich gegen Rumänien gerichtet, das den allerdings sehr caro.
zahlreichen Inden seines Gebieles diese Gleichberechtigung bisher
verweigert hat. Rumänien wurde überdies gezwungen, das ihm Nu-
durch den Pariser Frieden zugetheilte Russisch-Bessarabien wieder anwönten.
Rußland abzutreten und dafür die Dobrudscha einzutauschen.
Rumänien, die Regierung und beide Kammern hatten sich dagegen
beharrlich gesperrt und einmüthig gegen diese Vergewaltigung
protestirt. Rußland begeigte sich darin gegen Rumänien, das ihm
vor Plewna die wesentlichsten Diensle geleistet, sehr undankbar, und
Curopa ließ es seinerseits im Stich: Dentschland nahm sich seiner
zu Gunsten Rußlands trotz der dynastischen Verwandtschaft mit dem
Fürsten Karl nicht an und die übrigen Mächte folglen Deutschland,
obgleich alle ein Interesse gehabt hätten, Nußland nicht wieder bis
an die Donaumündungen vorrücken zu lassen. So erhielt Rumänien
allein keine Gebietsvergrößerung, während solche Serbien und Monte-
negro zuerkannt wurden.
Wichtiger noch waren die Beschlüsse des Verliner Congresses Vosnien
bezüglich Griechenlands und Vosniens. Auf das letztere hatte, wie er die
alle Welt wußte, Oesterreich schon seit längerer Zeit sein Auge 8
worfen, und darüber hinaus auf den Sandschak Novi-Bazar und
NRascien, das Serbien und Montenegro von einander treunt, so wie
auf den langen von der Eisenbahn durchschnittenen Landstrich über
Mitrovitza hinaus bis nach Salonichi am ägäischen Meere. Die
ersteren bilden das nakürliche Hinterland für die österreichischen
Provinzen an der Adria, in Rascien bedarf es einer militärischen
Stellung gegenüber Serbien und Montenegro, da beide bekannter
Maßen zu Rußland hinneigen, obgleich sie sehon geographisch
in den Inleressenkreis Oesterreichs, nicht Rußlands, fallen; end-
lich würde ihm der Vesihz des Landstrichs von Mitrovitza bis
Salonichi, zwischen Albanien und dem neuen Bulgarien, eine einfluß-
reiche Stellung neben Rußland auf der Balkanhalbinsel gewähren,
was augenscheinlich in seinem eigenen Interesse wie in demjenigen
Europas läge. Vorerst ist das freilich nur eine Frage der Zukunft
und muß dieser überlassen bleiben, wenn die Türkei ihrem weiteren
Verfalle in Europa überantwortet bleibt, woran freilich kaum zu