518 Uebersicht der polilischen Enlwichelung der Jahres 1878.
bezweifeln isl. Vosnien und die Herzegowina hätte dagegen Oesler-
reich längsi haben können, wenn es sich Rußland im Kriege gegen
die Türkei angeschlossen hätte, wozu es auch von Rußland eingeladen
worden war. Oestlerreich hatte dieß indeß seinerseits und aus guten
Gründen abgelehnt; aber Bosnien hoffte es doch zu erhalten und
zwar mit Hülfe der Mächte und vielleicht mit der eigenen Zustim-
mung der Pforie. Das letztere war nun freilich nicht der Fall;
dagegen verständigte sich Oesterreich darüber mit England. In
Berlin also regte Oesterreich die Frage an, was mit Bosnien und
der Hergegowina angzufangen sei, da es an der Ruhe dieser beiden
Nachbarprovinzen selbstverständlich in hohem Grade interessirt, die
Pforte aber erfahrungsgemäß außer Stande sei, die Nuhe und
Ordunng in denselben selbst aufrecht zu halten. Offenbar verabre-
deter Maßen ging England auf die Auregung Oesterreichs sofort
ein und einmüthig übertrug der Congreß die Occupation und Ver-
waltung der beiden Provingen Oesterreich. Nur die Pforte selbst
prolestirle gegen diese QOuasi-Vertheilung ihrer selbst, obgleich ihr die
Sonveränetät nominell belassen wurde, freilich eben nur nominell;
denn daß Oesterreich diese Provinzen der Türkei niemals wieder
zurückgeben würde, lag auf platter Hand. Schließlich mußte sich
die Pforte doch der Anordnung des Congresses fügen und fügte sich
derselben dadurch, daß sie den Verliner Frieden auch ihrerseits rati-
Griechen-figirte. — Griechenlands nahm sich in Berlin eigentlich nur Frank-
land. reich, aber dieses allerdings nachdrücklich und mit großem Eifer an,
da England dasselbe, sobald es seiner nicht mehr bedurfte, wieder
fallen ließ, weil es in den unternehmenden und thätigen Griechen
im Orient viel mehr Handelsrivalen als Vundesgenossen sieht.
Auf Frankreichs Vetrieb wurde dagegen Griechenland eine nicht
unbedeulende Gebietserweiterung in Thessalien und Epirus mit der
Stadt Janina nicht zugesprochen, aber doch in Aussicht gestellt.
Denn die näheren Bestimmungen dieser sog. Grenzberichtigung wur-
den weiteren Unterhandlungen zwischen der Pforle und Griechenland
vorbehalten und die Mächte sicherten dabei Griechenland nur ihre
guien Dienste zu. Die Pforte hatte bei dieser Form des Congreß-
beschlusses keine Veranlassung, gegen denselben förmlich zu protestiren,
aber für sich war sie von vorneherein entschlossen, Griechenland nichts
oder doch nur so wenig als möglich zu bewilligen, sofern sie nicht
durch die Mächte dazu gezwungen werden sollte.
Ar-
nmenten So erhielt Rußland im Verliner Frieden für seine gewaltigen