Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

86 Das deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 25.— Mai 1.) 
Dauer der Uebungen bis zum 22. das Hauptquartier aufschlagen 
wird. Die große Parade soll bei Straßburg, das Corpsmanöver 
ebenfalls in der Nähe von Straßburg stattfinden. 
25. April. (Deutsches Reich.) Reichstag: demselben geht 
vom Bundesrath eine Vorlage zu, nach welcher in Folge des am 
12. März d. J. zu Vern von der Schweiz, Italien und Deutsch- 
land unterzeichneten Nachtragsvertrags zu dem die Gotthard-Eisen- 
bahn betr. Vertrage v. 15. Oct. 1869 vom deutschen Reich eine 
weitere Subvention von 10 Mill. Fr. geleistet werden soll. 
25. April. (Preußen.) Der greise Vischof von Culm, 
Hr. v. Marwitz, wird wegen Nichtbefetzung erledigter Pfarreien mit 
17,500 .4¾ Strafe belegt. 
Da er nicht zahlt, soll er gepfändet werden. Die Pfändung kann 
sich nur auf einen Teppich erstrecken, da alles übrige Mobiliar zwei adeligen 
Herren abgetreten ist. Der Erlös des Teppichs, zur Deckung obiger Strafe, 
ergibt nach Abzug der Pfändungs= und Versteigerungskosten 10 Pfennig. 
30. April. (Bayern.) Der König ernennt den Dompropst 
Dr. Steichele in Augsburg zum Erzbischof von München, ohne daß 
er deßhalb, wie Rom es principiell verlangt, zuvor eine Mittheilung 
an die römische Curie hätte gelangen lassen, also aus eigener Macht- 
vollkommenheit, wie es ihm das Concordat einräumt. 
Anfang Mai. (Deutsches Reich.) Dasselbe trifft allerlei 
Maßregeln zum Schutz des deuischen Handels für den Fall des 
Einlaufens einer englischen Flotte in die Ostsee und einer Vlokirung 
der rusf. Ostseehäfen, da der längst projektirte Nordostseekanal, ob- 
gleich sich die Elbherzogthümer nunmehr schon 12 Jahre in un- 
behindertem deutschem Besitz befinden, noch nicht einmal in Bau 
genommen worden ist. 
1. Mai. (Deutsches Reich.) Die offiz. Prov.-Corr. be- 
spricht die „constitutionellen Bürgschaften bei der Steuerreform.“ 
Anknüpfend an die bezüglichen Reden v. Slaussenberg's, v. Bennig- 
sen's und des Fürsten Bismarck weist sie darauf hin, daß der Widerspruch 
des Reichskanzlers sich nur gegen die Forderung v. Slauffenberg's, nicht 
gegen die von v. Bennigsen ausgesprochene Forderung richtele. Ueber das, 
was letzterer sachlich gesichert haben wolle — nämlich daß die Mehreinnah= 
men zu denjenigen Erleichterungen durch Uebertragung von Stenern an 
Kommunen oder durch jährliche Erleichterungen in den Personalsteuern be- 
nutzt würden, welche die Landesvertretungen in den einzelnen Ländern für 
nöthig erachteten — herrsche grundsätzliches Einverständniß mit dem Kanzler; 
nur darin wichen die Meinungen ab, daß Bismarck die Erfüllung dieser 
Forderung bereits für gesichert halte durch das Budgetrecht des Landtags 
und vdeguato“ ablehne, der Regierung weilere politische Bedingungen aufer-
	        
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