Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

142 Fos deuische Reich und seine tinzeluen Glieder. (Mai 8-.10.) 
der Reichsberfaffung. die sich in ihrem Artikel 3 ganz unzweidentig darüber 
ausspricht, daß das Zollgebiet des Reichs mit seinen äußeren Grenzen zu- 
sammenfallen soll und damit Söd ** des deutschen Reichs eines der 
wesentlichsten Grundrechte gibt, die sie überhaupt gegeben hat, das Recht des 
freien Verkehrs unter einander. Das angebliche Landesgesetz, soweit die 
practischen Nachwirkungen seiner Destimmnncgen überhaupt noch in Giltig- 
keit sind, besteht nur vermöge der Duldung von Seiten des Bundesraths, 
welcher mit Bezug auf diesen Zollausschuß von der ihm zweifellos beiliegen- 
den Berechtigung bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat und, wie ich 
boffe, keinen Gebrauch machen wird. — Was das Vertragsrecht *e 
so will ich in die Frage, inwieweit es durch die Reichsverfassung, durch die 
dazwischenliegenden Verhandlungen mit Oesterreich, durch die Zustimmung 
Oesterreichs, die hier vorliegt, alterirt sei, nicht eingehen, sondern abwarten, 
ob die österreichische Regierung reclamirt und uns Anlaß zu ähnlichen 
Reclamationen in Bezug auf die Elbschifffahrt jeneits!! der böhmischen Grenze 
heben wird. Jedenfalls glaube ich, daß es im Reichsinteresse liegt, hier 
nicht österreichisch-ungarischer zu sein, als die österreichisch-ungarische Re- 
erung, und das Reichsverfassungsrecht bomenkich da, wo es die nationale 
73 aünstrelt, nicht zu beugen durch Argumentationen, die ich für künst- 
ritt hier auch der nicht immer vorliegende Fall ein, daß 
L#t ghn 7 ein Verfassungerecht, hawdelte dessen Uebung bisher vollständig 
außer Zweifel war. Der Besißstand des Bundesraths in der Ausübung 
eines Rechts kann nicht angefacgten werden. Einmal wird er von neuem 
bestätigt durch das Zollgesetz von 1860, in dem im Anschluß an die Ver- 
assung wiederholt gesagt wird, daß die Zolllinie mit der Landesgrenze zu- 
ammenfallen soll und da, wo letztere au das Meer stößt, das Meer die Zoll- 
inie bilden soll, während die Landeshoheit bekanntlich etwas in das Meer 
hineinreicht. Dieses Neichsgesep, das Reichsgollgesetz in seiner Wirksam- 
keit zu entkräften zu Gunsten einer künstlichen Construction, künstlich wegen 
ihrer sorgfältigen und berechneten Vermischung des Douanezolls mit dem 
alten Elbzoll das glaube ich, wird den Geguern ansere Auffassung nicht 
glücken. — Der Herr Vorreder hat von Zoll ab und zu mit doppelter 
Tragweite gesprochen, wo er nach seiner genauen Sachkunde ausschließlich 
den alten abgeschafften Elbgoll emeitt haben kann und die Bestimmungen, 
die dessen Aufhebung betreffen, in discrimine anzuwenden gesucht; ob e 
dabei in seinem for intérieur alle die logischen Schlüsse gemacht hat, die 2r 
dodurch in seinen ahorern hervorrufen wollte, stelle ich ihm anheim. Aber 
wenn wir diese beiden Zölle trennen, . fallen diese beiden Zölle, der 
Elbzoll und der Grenzzoll, auf der Elbe oberhalb Hamburg, gerade so wenig 
zusammen, wie der Sundzoll und der Staderschifffahrtszoll mit dem Zoll- 
vereinszoll. Der Elbzoll hat mit dem, was wir hier berathen, absolut nichts 
zu thun, wie auch die schon von dem Herrn Vorredner angeführten Artikel 
der Wiener Schlußacte, die vielleicht jedem, der sie nicht nachliest, Sand in 
die Augen streuen kann, hierauf gar keinen Bezug haben; sie erwähnen nur 
in einem einzelnen Artikel die Frage der „Donanen" — sie sind französisch 
gefaßt — und dort zu Gunsten der Donanen, daß die nicht genirt werden 
sollen. — Aber auch die Ausübung des Besitzstandes! — Der Herr Vor- 
redner hat vergebens versucht, einen rechtlichen Unterschied zwischen der Ober- 
elbe und der Unterelbe, vom Kamheer Standpunct gerechnet, nachzuweisen. 
Das Recht für die ganze Elbe, soweit es vermöge der Elbschifffahrtsacte 
besteht, ist ein einheitliches, gleiches und identisches; kein Fuß breit des Elb- 
spiegels kann sich den Wirkungen entziehen, welce die Elbschifffahrtsacte 
von 1821 heutzutage. noch wirklich für sich haben kann. — Wenn es richtig 
wärec, was der Herr Vorredner angeführt hat, daß #üzer es die Unbequem= 
  
 
	        
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