Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Has deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 26—28.) 195 
um zu einer Verständigung zu kommen. Windthorst (ultr.): Das Centrum 
habe der Sachlage gegenüber zu erklären, daß es seine Position behaupten 
werde. Obschon es in dem Uüehtrigen Kampfe schwere Verluste erlitten, 
würde es im weiteren Kampfe mit Ruhe in seiner Position verharren. Die 
Grundlage, die jeht geboten werde, sei absolut nicht geeignet, den Frieden 
zu ermöglichen. Auch die ursprüngliche Vorlage hätte Das nicht gekonnt, 
da die Ausführung in die Hand eines einzigen Mannes gelegt gewesen. Die 
Vorlage habe sich nicht als Provisorium, sondern als definitives Geseh an- 
gekündigt; Das erhelle aus der Aeußerung des Minislers, daß dieselbe die 
äußersten Concessionen enthalte, welche die Regierung gewähren zu können 
glaube. Danach gebe es also keine weiteren Verhandlungen wegen organi- 
scher Revision der Maigesetze. Die verstümmelte Vorlage fordere Auerkennung 
der Anzeigepflicht; diese würde niemals erfolgen. Diese Einschaltung ver- 
hindere nicht nur die Annahme der Vorlage, sie mache auch weitere Ver- 
andlungen unmöglich. Damit sei dem Centrum aach die Verantwortung 
eicht gemacht. Das Centrum würde in der elwaigen Herbstsession aus dem 
jebt gewonnenen Resultate sein Facit zu ziehen wissen. Die Centrumsfraction 
werde auf dem Boden des parlamentarischen Kampfes beharren, bis man 
begreife, daß das Centrum nur dann „verduften" werde, wenn seine For- 
derungen befriedigt und die ihm gebührende Parität gewährt sein werde. 
er Cultusminister: die Erklärung, daß die Regierung nicht später 
doch wieder auf die Bestimmungen, wie sie Art. 4 enthalte, falls dieser ab- 
gelehnt würde, zurückkommen wolle, könne er nicht abgeben; indeß Das könne 
er versichern, daß innerhalb der Regierung keine Erwägung slattgefunden 
habe, welche auf eine solche Eventualität schließen lasse; es sei Dieß bei der 
kurzen Dauer, für welche man das Gesetz wolle, auch nicht anzunehmen. 
Rickert erklärt, im Namen derjenigen Nationalliberalen, welche dem Com- 
promiß nicht beitreten, sprechen zu wollen: Es sei unerklärlich, daß die Re- 
gierung einen so großen Werth auf das Zustandekommen des Gesegßzes lege, 
obgleich sie erklärt habe, daß ohne die Rückberufung der Bischöfe die Vor- 
lage werthlos geworden sei. Er könne sich wohl mit einigen Bestimmungen 
der Vorlage einverstanden erklären, nicht aber mit dem ganzen Geset. Er 
könne nicht einem Gesetz zustimmen, das von vornherein für werthlos erachtet 
und als Friedensbasis zurückgewiesen werde. Das Verhalten des jebigen 
Ministers könne ihn und seine Freunde nicht mit Vertrauen erfüllen, um 
ihm die geforderten Vollmachten zu geben. Der Cultusminister: er habe 
schon lange ein Mißtrauensvotum in optima forma erwartet. Dieß sei aber 
bis zu dem Zeitpuncte verspart worden, wo es darauf angekommen, Diejenigen 
abwendig zu machen, welche sich für das Zustandekommen des Gesetzes in- 
teressirten. So lange der Minister aber auf dem Platze stehe, auf den die 
königliche Guade ihn gestellt, müßte das Mißtrauen Nickerts ihn gleichgiltig 
lassen. Die geforderte Erklärung bezüglich des späteren Verhaltens der Re- 
gierung zu Artikel 4 sei so gewesen, daß die Regierung festgelegt werden 
ollte in der Legislation für jeht und alle Zeiten. Daß die Regierung die 
von ihr selbst eingebrachte Vorlage auch entgegennehmen würde, wenn sie 
unter Hilfe des Centrums zu Stande käme, sei hier durchaus erklärlich. 
Er erklärt aber nochmals, daß eine Gesetzgebung im Sinne des Art. 4 im 
Schooße des Ministeriums nicht geplant 144 auch einstweilen nicht geplant 
werden würde wegen der kurzen Dauer, die der Vollmacht gegeben werde. 
v. Sybel (nat.-lib.) findet in der Erklärung des Ministers eine Beruhigung 
darüber, daß Art. 4 jemals wieder vorkommen könnte. Deßhalb sei das 
Gesehy in der amendirten Form unbedenklich annehmbar. 
Die Ablehnung des Art. 1 trotz des Compromisses macht großes Auf- 
sehen, ist aber im Grunde nicht so gar auffallend. Der Art. 1 war von 
13“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.