Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

332 Die Oefterreichisch· Ingarische Uonarihit. (Dec. 25—Ende.) 
Indem er die Vorlage mit Rücksicht auf die Staatsnothwendigkeit 
bewillige, hielten er, sowie zahlreiche Gesinnungsgenossen es für ihre patrio- 
tische Pflicht, neuerdings ihren ernstei Besorgnissen über die von der Re- 
gierung eingeschlagene Richtung Ausdruck zu geben und wiederholt loyal 
vor den Gefahren zu warnen, welche für die Staatseinheit, das friedliche 
Einvernehmen der Böltker, das feste Verwaltungsgefüge und selbst die Ver- 
fassung aus dem Vorgehen der Regierung erwachsen müßten, welches sie da- 
her nur mit Sorge und Mißtrauen begleiten könnten. 
25. December. (Oesterreich: Oberösterreich.) Der auf den 
27. ds. Mts. nach Linz angesagte große oberösterreichische Bauern- 
tag wird von der Regierung wiederum verboten. 
27. December. (Oesterreich: Oberösterreich.) Zu dem ver- 
botenen Bauerntage treffen doch an tausend Bauern, die zum Theil 
von dem Verbote nicht unterrichtet worden, in Linz ein und ihrer 
ca. 400 treten zu einer vertraulichen Privatversammlung zusammen, 
in der beschlossen wird, vier Vertreter der vier Kreise Oberösterreichs 
als Deputation zum Kaiser zu schicken, mit der Bitte, die Abhaltung 
des Bauerntags auf den 10. Jannar 1881 zu gestatten. 
— December. (Ungarn: Croatien.) Noch vor Jahresschluß 
einigen sich Ungarn und Croatien über die Einverleibung der sog. 
Militärgrenze in das letztere. Die Modalitäten der Einverleibung 
sind zwischen dem Ban von Croatien und der ungarischen Re- 
gierung festgestellt; die adl hoe zu wählenden Regnicolardeputationen 
werden dieselben ohne Zweifel annehmen und die beiderseitigen Ver- 
tretungen die Beschlüsse der Deputation sanctioniren. 
Viele Jahre befindet sich die Sache bereits in der Schwebe; keine der 
beiden Parteien zeigte grohe Lust an die Lösung derselben zu gehen; die 
Ungarn wünschten die Lösung nicht aus politischen, die Croaten nicht aus 
finanziellen Gründen; nur in der Militärgränze selbst war die Bevölkerung 
mit dem bisherigen Provisorium nicht zufrieden, und verlangte die Einver= 
leibung, um endlich. mit den Pflichten, die sie übernommen, auch Rechte zu 
erhalten. Ein feierliches Wort des Monarchen hatte den Gränzern übrigens 
die Einverleibung verbürgt. und so mußte man denn endlich in Pest und 
Agram darau. Um drei Fragen handelt es sich dabei: zuerst um die Be- 
stimmung der Ziffer der Quote, welche Croatien für die mit Ungarn ge- 
meinsamen Misdalen Zzu zahlen haben wird, da natürlicherweise der Zuwachs, 
welchen Croatien durch die Gränze gewinnt, sich in einer erhöhten Ziffer 
der croatischen Quote ausdrücken sollte. Das war in finanzieller Hinsicht 
der Stein des Anstoßes für die Einverleibung. Schließlich machte man von 
ungarischer Seite die Concession, daß vorläufig der finanzielle status duo 
aufrecht bleiben soll, demnach Ungarn, wie bisher, die directen und indirecten 
Steuern aus der Gränze beziehen und aus diesen Einnahmen, und sofern 
dieselben nicht ausreichen, aus der ungarischen Staatscasse die Erfordernisse 
der Gränze bestreiten wird, darunter auch jene 2 Procent, welche Ungarn 
von den mit Oesterreich gemeinsamen Auzalben für die Militärgränze zu 
zahlen hat. Administrativ geht also die Gränze aus der Militärverwaltung 
des Commandirenden in Agram in die Civilverwaltung des Ban über; in
	        
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