360 Grohbrillannien. (Uug. 25 — Oct. 9.)
machen einen Ausfall aus Kandahar, ohne die Ankunft des General
Roberts zu erwarten, erleiden aber dabei schwere Verluste.
25. August. Oberhaus: nimmt das Hastpflichtgesetz auch
seinerseits in zweiter Lesung an.
30. August. (Afghanistan.) General Noberts trifft in
Kandahar ein. Ejub Chan sucht umsonst, Verhandlungen mit ihm
anzuknüpfen, gibt dann die Belagerung von Kandahar auf, zieht
sich zurück und nimmt Stellung am Argandad.
1. Seplember. (Afghanistan.) General Noberks schlägt
Ejub Chan bei Kandahar aufs Haupt. Derselbe verliert alle seine
Geschütze und seine Truppen werden gänzglich zerstreut. Die Ehre
der brittischen Waffen ist glänzend gerächt und wieder hergestellt.
Ejub Chan ist mit wenigen Resten seiner Armee in voller Flucht
nach Herat.
7. September. Schluß der Parlamentsfession. Lord Sel-
bourne verliest die Thronrede.
Mitte September. (Südafrika.) In Folge der zwangs-
weisen Durchführung der Entwaffnung haben sich sämmtliche Stäm-
me der Vasutos erhoben und bereiten der Colonialregierung große
Schwierigkeiten.
27. September. Lord Mounthmorris, ein irischer Großgrund-
besitzer, wird ermordet. Die Zustände in Irland werden immer
bedenklicher. Die Landliga Parnell's ist nachgerade fast mächtiger
als die Regierung des Vicekönigs und ein förmlicher Terrorismus
wider die englischen Grundbesitzer dehnt sich mehr und mehr über
einen großen Theil der Jusel aus.
9. October. Eine Deputation von 105 irischen Großgrund-
besitzern, an ihrer Spitze Graf v. Donoughmore, setzt dem Vicekönig
Graf Cowper und dem Minister für Irland Hru. Forster im Du-
bliner Schloß die traurige Lage des Landes auseinander und bittet
um Schutz für Leben und Eigenthum.
Das Schriftstück war heimlich berathen worden, damit sie nicht beß-
halb ermordet Würken. und ihre erste Bitte an den Vicekönig geht dahin.
daß ihre Namen nicht an die Oeffentlichkeit kommen und deren Träger nicht
der Nache der Landliga ausgesebt werden. Diese Angst vor dem dunkeln
Vehmgericht ist an sich schon genügend, um die traurige Lage der Iusel zu
kennzeichnen. „Es ist so weit gekommen — dieß ist die einstimmige Ver-
sicherung der 105 Bittsteller — daß keiner von uns, die wir hier beisammen
sind, gewiß ist, ob er heute lebendig seine Behansung erreichen werde. Mehrere
von uns sind, wir wissen es, längst dem Behmgericht verfallen, andere haben
sich dem schleichenden Morde bisher nur dadurch entziehen können, daß sie
ihre Schwelle nicht ohne Polizeibedeckung verließen. Als Gutsbesiter können