Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

360 Grohbrillannien. (Uug. 25 — Oct. 9.) 
machen einen Ausfall aus Kandahar, ohne die Ankunft des General 
Roberts zu erwarten, erleiden aber dabei schwere Verluste. 
25. August. Oberhaus: nimmt das Hastpflichtgesetz auch 
seinerseits in zweiter Lesung an. 
30. August. (Afghanistan.) General Noberts trifft in 
Kandahar ein. Ejub Chan sucht umsonst, Verhandlungen mit ihm 
anzuknüpfen, gibt dann die Belagerung von Kandahar auf, zieht 
sich zurück und nimmt Stellung am Argandad. 
1. Seplember. (Afghanistan.) General Noberks schlägt 
Ejub Chan bei Kandahar aufs Haupt. Derselbe verliert alle seine 
Geschütze und seine Truppen werden gänzglich zerstreut. Die Ehre 
der brittischen Waffen ist glänzend gerächt und wieder hergestellt. 
Ejub Chan ist mit wenigen Resten seiner Armee in voller Flucht 
nach Herat. 
7. September. Schluß der Parlamentsfession. Lord Sel- 
bourne verliest die Thronrede. 
Mitte September. (Südafrika.) In Folge der zwangs- 
weisen Durchführung der Entwaffnung haben sich sämmtliche Stäm- 
me der Vasutos erhoben und bereiten der Colonialregierung große 
Schwierigkeiten. 
27. September. Lord Mounthmorris, ein irischer Großgrund- 
besitzer, wird ermordet. Die Zustände in Irland werden immer 
bedenklicher. Die Landliga Parnell's ist nachgerade fast mächtiger 
als die Regierung des Vicekönigs und ein förmlicher Terrorismus 
wider die englischen Grundbesitzer dehnt sich mehr und mehr über 
einen großen Theil der Jusel aus. 
9. October. Eine Deputation von 105 irischen Großgrund- 
besitzern, an ihrer Spitze Graf v. Donoughmore, setzt dem Vicekönig 
Graf Cowper und dem Minister für Irland Hru. Forster im Du- 
bliner Schloß die traurige Lage des Landes auseinander und bittet 
um Schutz für Leben und Eigenthum. 
Das Schriftstück war heimlich berathen worden, damit sie nicht beß- 
halb ermordet Würken. und ihre erste Bitte an den Vicekönig geht dahin. 
daß ihre Namen nicht an die Oeffentlichkeit kommen und deren Träger nicht 
der Nache der Landliga ausgesebt werden. Diese Angst vor dem dunkeln 
Vehmgericht ist an sich schon genügend, um die traurige Lage der Iusel zu 
kennzeichnen. „Es ist so weit gekommen — dieß ist die einstimmige Ver- 
sicherung der 105 Bittsteller — daß keiner von uns, die wir hier beisammen 
sind, gewiß ist, ob er heute lebendig seine Behansung erreichen werde. Mehrere 
von uns sind, wir wissen es, längst dem Behmgericht verfallen, andere haben 
sich dem schleichenden Morde bisher nur dadurch entziehen können, daß sie 
ihre Schwelle nicht ohne Polizeibedeckung verließen. Als Gutsbesiter können
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.