370 Fraubreich. (Jan. 17—21.)
Versöhnung geführt haben, Sie mit gutem Rechte sagen können und das
allgemeine Stimmrecht nachher es wiederholen wird: daß die Zeit gut au-
gewendet war und daß Sie sich um das Land wohl verdient gemacht haben!“
Die Orgaue der beiden maßgebenden Fractionen der Kammer, der
republicanischen Linken und des republicanischen Vereins, stimmen der mini-
steriellen Erklärung zu. Die Organe des linken Centrums äußern sich nur
bedingungsweise günstig, die radicalen vollständig ablehnend. Der im Pu-
blikum erzielte Eindruck ist ein entschieden günstiger.
17. Januar. Kammer: beschließt nach dem Antrage des De-
putirten Duraux und unter Zustimmung des Kriegsministers mit
342 gegen 111 Stimmen, die im Jahre 1874 eingeführte Feld-
geistlichkeit wieder abzuschaffen.
19—20. Januar. Kammer: genehmigt mit 323 gegen 132
Stimmen einen Gesetzentwurf, nach welchem höhere Döchterschulen
auf Staatskosten errichtet werden sollen, an denen jede religiöse
Erziehung ausgeschlossen bleibt und für welche eine Anzahl Sti-
pendien ausgesetzt wird. Die Schulen sollen zunächst im Princip
Externate sein, auf den Antrag der Gemeinderäthe aber auch zu
Internaten eingerichtet werden können. Zugleich soll eine Baukasse
für Schulen mit einer Dotation von 200 Mill. Frs., die durch
den Verkauf entbehrlicher Staatsdomänen aufzubringen sind, ge-
gründet werden.
20. Januar. Kammer: Der Justizminister Cazot legt ihr
einen Gesetzentwurf betr. Herabsetzung des Personals des Richter-
standes vor.
Sowohl die Zahl der Gerichte als die Zahl ihrer Mitglieder soll
vermindert werden. Der Zweck des Gesetzentwurfs ist eingestandenermaßen die
Absicht, eine Anzahl mißliebiger Richter beseitigen zu können, ohne an das
Princip der Unabsehbarkeit der Richter zu rühren. Doch soll es schonend
eschehen, weßhalb darin die Bestimmung vorgeschlagen wird: „Die richter-
ichen Beamten, welche in der neuen Organisation keinen Platz finden, be-
ziehen ihren Gehalt fort, bis sie wieder angestellt oder in Kariner, we
versehzt sind.“
21. Jannar. Kammer: Der Unterrichtsminister Ferry bringt
eine Vorlage ein, durch welche der Besuch der Volksschule obliga-
torisch gemacht werden soll.
Der Haupt--Inhalt der Vorlage ist aus folgender Skizze ersichtlich
„Der Elementarunterricht ist für die Kinder beider Geschlechter von 6 bis 13
Jahren obligatorisch. In jeder Gemeinde wacht eine Schulcommission, be-
stehend ans dem Maire, dem Schulinspector, dem Schullehrer und drei vom
Gemeinderathe bestimmten Familienvätern, über den Schulbesuch. Für jeden
Zögling, der mehr als viermal im Monate gefehlt hat, muß der Lehrer die
Gründe seines Ausbleibens beisügen. Wenn ein Schulkind im Laufe eines
Monats viermal ohne genügenden Grund gefehlt hat, wird der Vater oder
Vormund vor die Schulcommission geladen, die ihm seine Pflichten klar
macht. Im ersten Rückfalle wird sein Name, Vorname und Stand an der