576 Kranbreich. (Febr. 16—März 9.)
nach London. Rußland ist verstimmt und ruft einstweilen seinen
Gesandten nach Petersburg zurück.
16. Februar. Senat: nimmt das Gesetz über den obersten
Unterrichtsrath definitiv doch mit der erheblichen Mehrheit von
162 gegen 126 Stimmen als Ganzes an.
17. Februar. Die Negierung beschließt auf den Antrag des
Kriegsministers, die erst vor zwei Jahren geschaffenen Posten von
3 Generalinspectoren der Armee, sobald, was demnächst der Fall
ist, die Vollmachten der gegenwärtigen Inhaber ablaufen, nicht
wieder zu besetzen. Auf diese Weise wird der Herzog v. Aumale
ohne Aufsehen beseitigt.
23. Februar. Senat: beginnt die Debatte über das zweite
Unterrichtsgesetz des Ministers Ferry, dasjenige über den höheren
Unterricht mit dem vielbestrittenen § 7 gegen die Jesuiten und nicht
anerkannten Congregationen. Es ist von vorneherein nicht wahr-
scheinlich, daß der Senat diesen 8 annehmen werde, da außer der
gesammten Rechten auch das linke Centrum, an seiner Spitze Jules
Simon, dagegen ist.
4. März. Kammer: beschließt, da die Generaldebatte noch
immer nicht zu Ende ist, die Vorlage über den Zolltarif als dring-
lich zu behandeln und also in Einer Lesung zu erledigen.
Das Motiv hiebei ist, daß dem Provisorium möglichst bald ein Ende
gemacht werden müsse und daß auch bei einer dringlichen Behandlung noch
immer über tausend Abstimmungen, abgesehen von Amendements, nöthig fein
werden. In der Kammer wird die Sache damit allerdings abgekürzt und
hat Aussicht, bald an den Senat zu gelangen. Und so geschieht es auch.
Aber im Senat wird sie später dann doch verschleppt und kommt im Jahre
1880 dort nicht mehr zur Behandlung und Entscheidung.
9. März. Senat: Berathung des Gesetzes Ferry über das
höhere Unterrichtswesen. Der Art. 7, wie er aus den Verhand-
lungen der Kammer hervorgegangen ist, wird vom Senat wirklich,
wie vorausgesehen wurde, mit 148 gegen 129 Stimmen abgelehnt.
Die Kammermehrheit und die mit ihr übereinstimmende öffentliche
Meinung geräth über diesen Beschluß des Senats, den sie als eine
Herausforderung betrachtet, in große Aufregung. Die Fractionen
der Kammer treten sofort unter einander in Berathung darüber,
was jetzt zu thun fei.
Der Senat hat das Gesetz überhaupt einigermaßen modificirt. Das
Resultat läßt sich dahin resumiren: 1) die gemischte Jury ist und bleibt
aufgehoben, so daß jede Prüfung wegen eines Grades in Zukunft bei den
Staatsfacultäten bestanden werden muß; 2) in diesen Facultäten wird der
Unterricht unenigeltlich sein, indem jede Taxe für die Inseriptionen aufge-