Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

576 Kranbreich. (Febr. 16—März 9.) 
nach London. Rußland ist verstimmt und ruft einstweilen seinen 
Gesandten nach Petersburg zurück. 
16. Februar. Senat: nimmt das Gesetz über den obersten 
Unterrichtsrath definitiv doch mit der erheblichen Mehrheit von 
162 gegen 126 Stimmen als Ganzes an. 
17. Februar. Die Negierung beschließt auf den Antrag des 
Kriegsministers, die erst vor zwei Jahren geschaffenen Posten von 
3 Generalinspectoren der Armee, sobald, was demnächst der Fall 
ist, die Vollmachten der gegenwärtigen Inhaber ablaufen, nicht 
wieder zu besetzen. Auf diese Weise wird der Herzog v. Aumale 
ohne Aufsehen beseitigt. 
23. Februar. Senat: beginnt die Debatte über das zweite 
Unterrichtsgesetz des Ministers Ferry, dasjenige über den höheren 
Unterricht mit dem vielbestrittenen § 7 gegen die Jesuiten und nicht 
anerkannten Congregationen. Es ist von vorneherein nicht wahr- 
scheinlich, daß der Senat diesen 8 annehmen werde, da außer der 
gesammten Rechten auch das linke Centrum, an seiner Spitze Jules 
Simon, dagegen ist. 
4. März. Kammer: beschließt, da die Generaldebatte noch 
immer nicht zu Ende ist, die Vorlage über den Zolltarif als dring- 
lich zu behandeln und also in Einer Lesung zu erledigen. 
Das Motiv hiebei ist, daß dem Provisorium möglichst bald ein Ende 
gemacht werden müsse und daß auch bei einer dringlichen Behandlung noch 
immer über tausend Abstimmungen, abgesehen von Amendements, nöthig fein 
werden. In der Kammer wird die Sache damit allerdings abgekürzt und 
hat Aussicht, bald an den Senat zu gelangen. Und so geschieht es auch. 
Aber im Senat wird sie später dann doch verschleppt und kommt im Jahre 
1880 dort nicht mehr zur Behandlung und Entscheidung. 
9. März. Senat: Berathung des Gesetzes Ferry über das 
höhere Unterrichtswesen. Der Art. 7, wie er aus den Verhand- 
lungen der Kammer hervorgegangen ist, wird vom Senat wirklich, 
wie vorausgesehen wurde, mit 148 gegen 129 Stimmen abgelehnt. 
Die Kammermehrheit und die mit ihr übereinstimmende öffentliche 
Meinung geräth über diesen Beschluß des Senats, den sie als eine 
Herausforderung betrachtet, in große Aufregung. Die Fractionen 
der Kammer treten sofort unter einander in Berathung darüber, 
was jetzt zu thun fei. 
Der Senat hat das Gesetz überhaupt einigermaßen modificirt. Das 
Resultat läßt sich dahin resumiren: 1) die gemischte Jury ist und bleibt 
aufgehoben, so daß jede Prüfung wegen eines Grades in Zukunft bei den 
Staatsfacultäten bestanden werden muß; 2) in diesen Facultäten wird der 
Unterricht unenigeltlich sein, indem jede Taxe für die Inseriptionen aufge-
	        
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