378 Frankreich. (März 20—21.)
gelegte Generalstabsgesetz ohne besondere wesentliche Modificalionen.
Der Senat hat es bereits vorher genehmigt.
20. März. Kammer: hat die erste Abtheilung des allgemei-
nen Zolltarifs, der die animalischen und vegetabilischen Producte
der Landwirthschaft umfaßt, erledigt.
Die „Republ. Frang.“ constatirt, daß die Landwirthschaft bei diesen
Berathungen“ nicht die Schutzzölle erreicht hat, auf welche sie rechnen zu
dürfen glaubte, um ihren gegenwärtigen Nothstand zu überwinden. Die
Folge davon werde sein, daß nun auch die ländlichen Abgeordneten die
Grohindustriellen nicht in ihren schutzzöllnerischen Ansprüchen unterstützen
werden. Der Pact zwischen den beiden Gruppen sei nicht zu Stande ge-
kommen. Das Blatt Gambetta's bezeichnet diesen Ausgang. als erfreulich.
In der That hat die schutzzölluerische Seite der Landwirthschaft nur in Be-
zug auf den Zoll auf Hämmel zud, Schweine einen Erfolg erreicht, und
auch hier nur mit schwacher Mehrheit.
21. März. Kammer: Budgetcommission: Der Präsident der-
selben, Brisson, bringt zu demselben ein sehr umfangreiches, aus
elf Puncten bestehendes Amendement ein, welches darauf abzielt,
den Congregationen eine ganze Reihe von fiscalischen Vortheilen zu
entziehen, die sie bisher per sas et nosas genoffen.
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