Erankreich. (April 10--24.) 381
10. April. Die Session der Generalräthe ist in den meisten
Departements ganz geräuschlos verlaufen. Wo ein „Wunsch“ ge-
gen die Decrete vom 29. März lautbar wurde, legte der Präfect
durch Stellung der Vorfrage Verwahrung ein. Nur neun General-
räthe setzten sich üben diesen Protest hinweg, nämlich diejenigen von
Cötes-du-Nord, Morbihan, Tarn, Tarn-et-Garonne, Vaucluse, Fi-
nisterre, Loire-Infrieure, Vendce und Landes.
14. April. Die Negierung beschließt, weder gegen die De-
monstrationen der Bischöfe noch gegen diejenigen der Sccialisten
und Communards einzuschreiten, vielmehr, auf den gesunden Sinn
der überwiegenden öffentlichen Meinung vertrauend, beide gewähren
zu lassen.
18. April. In Marseille siegen bei der Wahl von 18 Ge-
meinderäthen die Republicaner mit 16,260 Stimmen über die so-
cialistische Arbeiterpartei mit 2750 Stimmen.
20. April. Wiedereröffnung der Kammern.
22. April. Der Staatsrath erklärt die Beschlüsse einiger (9)
Generalräthe gegen die Märzdecrete, als nicht in ihre Competenz
fallend, für null und nichtig.
23. April. Die Clericalen gründen ein „Comité des katho-
lischen Widerstands“ gegen die Märzdecrrete und erlassen Aufrufe
zu Geldbeiträgen für dieses Comitc. Der Widerstand gegen die
Ausführung der Märzdecrete wird eingeleitet und organisirt:
Der clericale „Francais" erklärt in herausforderndem Tone, es seien
alle Maßregeln getroffen, damit die gegenwärtig von Jesuiten geleiteten Lehr-
anstalten auch das nächste Jahr „in einer den Familien alle Sicherheit ge-
währenden Weise" wieder eröffnet werden können, ohne der „Anwendung
irgend eines „bestehenden Gesetzes“ einen Vorwand zu geben. Die Jesuiten
aben ihre sämmtlichen Colleges und sonstigen Anstalten und Grundstücke
baben, notariell an weltliche Vertrauensmaͤuner abgetreten. unter deren
Namen und Firma sie ihren Unterricht „als Individnen“ fortzuführen ge-
denken. 8 sind die Tirectoren der nicht anerkannten Congregationen
entschlossen, die ihnen gestellte Frist ablaufen zu lassen, ohne ein Gesuch um
Anerkennung einzubringen und, wenn sie dann mann militari ausgewiesen
werden, wegen Verlehung des Hausrechts und des Privateigenthums klagbar
zu werden.
24. April. Kammer: Fortsetzung der Zolldebatte: Die Schutz-
zöllner erleiden bei den Eisenzöllen eine entscheidende Niederlage.
Der jetzige Zoll beträgt 6 Frs. und die Regierung ist dafür, es
hiebei zu belassen; die Commission beantragt dagegen eine Erhöhnng
auf 7 Frs. 50 C. und die Schutzzöllner verlangen gar 9 Frs., um
die englische Concurrenz abzuhalten. Die Kammer entscheidet für
6 Frs.