Die päpstliche Eurie.
20. Februar. Der Papst macht der italienischen Regierung
die officielle Anzeige, daß er die italienischen Bischöfe, die er im
nächsten Consistorium zu ernennen gedenke, beauftragen werde, sich
das Exequetur in der vorgeschriebenen Weise zu verschaffen und sich
soweit also den Gesetzen des Staats unterzuordnen.
26. Februar. Der Paypst erklärt in einem Schreiben an den
abgesetz.-— Bischof von Köln, daß er die Anzeige kirchlicher Er-
nennungen an die Staatsbehörden in Preußen, der Ursprung und
die Grundlage des Kirchenconflicts mit demselben, allenfalls dulden
könne (tolerari possec). Der Papst bietet den kleinen Finger in der
Erwartung, daß Preußen sogleich die ganze Hand darreichen werde.
Da das nicht der Fall ist, so zieht der Papst alsbald auch sein
übrigens nur halbes Zugeständniß wieder zurück.
20. Mai. Die Unterhandlungen mit Deutschland resp. Preußen
sind vollständig ins Stocken gerathen. Fürst Bismarck publicirt eine
Reihe von diplomatischen Depeschen darüber und die preußische Re-
gierung will nun die Verhältnisse zur katholischen Kirche mit ihrem
Landtage ganz selbständig ordnen. Der erste Versuch scheitert indeß
wesentlich (s. Deutschland).
24. Mai. Der Papst hält die Fiction, daß er Gefangener
in Rom fei, seit er nicht mehr der Sonverän desselben ist, aufrecht
und verzichtet daher trotz des dringenden Nathes der Aerzte auf eine
Luftveränderung. Andere meinen, er sei wohl ein Gefangener, aber
der Gefangene der meist noch von Pio IX. und in seinem Sinne
ernannten Cardinäle.
— Juni. Bruch mit Belgien. Die belgische Regierung hebt
am 5. ds. Mts. die belgische Gesandtschaft beim Vatican auf und er-
Schulthess, Europ. Geschichtskalender. XXI. Vd.