Die Schweiz. (Mai 23—26.) 425
eine gemeinschaftliche Benutzung des nämlichen Kirchengebäudes statlfindet,
hat der Kirchgemeinderath die Zeit der Benuhung und die nähern Bedin-
gungen, unter welchen dieselbe gestattet wird, jestzusetzen. 4) Sollten die
vom Kirchgemeinderathe festgesehten Bedingungen nicht beobachtet werden,
so hat derselbe das Recht, die ertheilte Bewilligung zu jeder Zeit zurückzu-
ziehen. 5) Falls sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen, welche mit der
Einreichung des Gesuches und mit der Leistung der hievor bezeichueten Nach-
weise beginnt, die Mehrheiten und Minderheiten der beiden Kirchgemeinden
Prunkrut und Delsberg nicht verständigen lönnen, so behallen wir uns die
weitere Enischeidung vor. 6) Die Petenten werden mit ihren Ansprüchen
auf Mitbenutzung der gottesdienstlichen Geräthschaflen (Gewänder und Ge-
säße) und der Pfarrwohnungen abgewiesen.
23. Mai. (Baselstadt.) Die Synodalwahlen ergeben 241
Orthodoxe, 23 Reformer und 14 Mitglieder einer Mittelpartei.
Die Betheiligung bei der Wahl ist eine ungewöhnlich große.
24. Mai. Die nationalräthliche Commission für Prüfung
des Geschäftsberichts des Bundesrathes äußert sich in ihrem Gut-
achten über die Frage der Landesbefestigung also:
„Der Grundsaß, unsern Anstrengungen für Personalinstruction und
Kriegsmaterial auch durch Reuschaffung und passendere Errichtung gegebener
oden-, Gebirgs= und Flußhindernisse einen gebührenden Vertheidigungs-
factor beizugesellen, bezw. letztere als Stütz= oder strategische Puncte in ein
richtigeres Verhältniß zu den erstern zu bringen, wird von der Commission
acceptirt. Die gegenwärtige Bewegung scheint aber weit über die Grenzen
* finanziell Zulässigen und zu unserm Milizsystem Pasfenden, somit über
# Ziel einer jüngsten Anregung in den Räthen hinauszuschießen. So
O2 Fortificationen unserm an Zahl verhälltuißmäßig schwachen Heer zu
statten kommen, vorab auch vor Ueberfall schützen, so könnten wir uns doch
mit einem volsäandigen Befestigungssystem nie und nimmer vertraunt machen.
Untrennbar von der Fortificationsfrage sind die Positionsgeschüte. Gut, daß
man bekanntem Andringen für soforlige Beschaffung derselben nicht gefolgt
ist. Bessere Erfindungen speciell in dieser Branche hätten uns schon über-
holt. Es ist daher unsere nüchterne, aber deßhalb nicht minder patriotische
Anschauung, ohne Drängen die vom Bundesrathe in Aussicht gestellten Vor-
lagen zu gewärtigen.“
26. Mai —2. Juni. (Genf.) Großer Rath: Debatte über
die von den Radicalen angeregte Frage einer vollständigen Tren-
nung zwischen Staat und Kirche und der Aufhebung des Cultus-
budgets. Der Staatsrath spricht sich dagegen aus. Schließlich
wird der Antrag jedoch mit 43 gegen 38 und mit 54 gegen 46
Stimmen zum Beschluß erhoben. Derselbe unterliegt jedoch noch
dem Entscheid des Genfer Volkes in allgemeiner Abstimmung. Die
Römisch-Katholischen sind mit dem Beschluß sehr einverstanden, in-
dem sie es laut aussprechen, daß für sie dadurch die Bahn frei ge-
macht werde, das „protestantische Rom“ mit der Zeit wieder in den
Schooß der katholischen Kirche zurück zu führen.