508 Tegypten. (Jan. 17—Febr. 6.)
die hinaus keine Hypothek-Beschlagnahme oder sonst eine exerntorische oder
sichernde Mahregel gegen die Regierung unternommen werden kann. Was
die unificirte Schuld betrifft, so glauben wir, daß für den Augenblick Aegypten
seine Verpflichtungen nicht einhalten kann. Die Jahre 1877 und 1878 haben
ein Deficit von 4,822,000 Pfd. St. ergeben, und der allmählichen Vermin-
derung der consolidirten Schulo steht eine Vermehrung der ottanten gegen-
über. Von verfallenen Coupons schuldet der Staat noch 1,683,932 Pfd. St.,
für die keine Aussicht auf Bezahlung ist. Wir schlagen daher vor, den
Procentsatz auf 4 Procent Minimum herabzusehzen und ihn eventuell auf
5 Prorent Maximum zu erhöhen. Die Tapirre der unificirten Schuld, welche
das Syndikat von Paris gekauft hat (4,600,000 Pfd. St.), sind durch sperielle
Schuldscheine zu ersetzen. Für die privilegirte Staatsschuld schlagen wir
keine Veränderung vor. In Bezug auf die durch die Mukabala erwachsenen
Verpflichtungen beantragen wir, die Gläubiger durch Papiere der unificirten
Schuld zu Eefriekügen was die letztere um 2,556,000 Pfd. St. etwa ver-
mehren würde, wogegen aber die 4,600,000 Pid. Sterl., welche jetzt das
Syndikat von Paris hat, in Wegfall kommen würden. Die Gläu iger werden
Zeit haben, ihre Ansichten über diese Vorschläge auszusprechen, doch dürfen
sie sich nicht zu optimistischen Erwartungen hingeben, und müssen begreifen,
daß, je mehr die die jetzige Regierung unterstützen, desto besser ihre eigene
age wird.“ Der Vicekönig beantwortet am 8. Jannar diesen Bericht und
erklärt zugleich, daß er die Vorschläge annehme; als Scheidelinie zwischen
Vergangenheit und Zukunft bezeichnet er den 1. Jannar
17. Jannar. Der Vicekönig hat seit dem 1. Januar nach
einander eine Reihe der für das Land lästigsten und zugleich höchst
ungerechter Steuern, die ihm von der früheren Regierung willkür-
lich aufgelegt worden waren, aufgehoben, wie die Salzsteuer, die
sog. Mukabala, die Kopfstener 2c.
20. Januar. Der Chedive genehmigt das ihm von den bei-
den Finanzcontrolenren vorgelegte Budget für 1880.
Das Einnahmebudget ist mit 8,000,000 Pfd. St. veranschlagt. Für
die Zwecke der öffentlichen Schuld sind 4323, 000 Pfd. St. verfügbar. In
dem von den Finanzcontroleuren erstatteten Bericht wird der S#efat für
die unificirte Schuld auf 4 Proc, festgesehzt, eventuell soll eine Erhöhung
desselben auf 5 Proc. eintreten. Alle vor dem Jahre 1880 contrahirten
Schulden sollen vorbehaltlich der Genehmigung der europäischen Mächte durch
Liquidation beglichen werden; der an die Pforte zu zahlende Tribukt soll vor
allen anderen Schulden ein Vorzugerecht haben. Der Khediv nimmt auch
diesen Bericht der Finanzcontroleure an.
6. Februar. Ein den französischen Kammern vorgelegtes
Fenl behandelt ausschließlich die ägyptischen Angelegenheiten.
asselbe giebt eine geschichtliche Darstellung der Entwicklung der
Frage 29# den bezüglichen Documenten von Jannar 1878 bis Ende 1879.
Lämmtliche Documente legen die Grundsähe klar, durch welche die Politik
Frankreichs und Englands geleitet wurde, die beide das grösßte Interesse an
einer guten Verwaltung in Megyten haben, weil ihre Staatsangehörigen
daselbst die wichtigsten und zgahlreichsten industriellen Etablissements besipen
und die Mehrzahl der Inhaber der ägyptischen Staatsschuld bilden. Diese
Grundsätze entiprechen keineswegs dem System wucherischer Aneignung oder
egoistischer Aussaugung, sondern verfolgen vielmehr den Zweck, an den Ufern