Full text: Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

508 Tegypten. (Jan. 17—Febr. 6.) 
die hinaus keine Hypothek-Beschlagnahme oder sonst eine exerntorische oder 
sichernde Mahregel gegen die Regierung unternommen werden kann. Was 
die unificirte Schuld betrifft, so glauben wir, daß für den Augenblick Aegypten 
seine Verpflichtungen nicht einhalten kann. Die Jahre 1877 und 1878 haben 
ein Deficit von 4,822,000 Pfd. St. ergeben, und der allmählichen Vermin- 
derung der consolidirten Schulo steht eine Vermehrung der ottanten gegen- 
über. Von verfallenen Coupons schuldet der Staat noch 1,683,932 Pfd. St., 
für die keine Aussicht auf Bezahlung ist. Wir schlagen daher vor, den 
Procentsatz auf 4 Procent Minimum herabzusehzen und ihn eventuell auf 
5 Prorent Maximum zu erhöhen. Die Tapirre der unificirten Schuld, welche 
das Syndikat von Paris gekauft hat (4,600,000 Pfd. St.), sind durch sperielle 
Schuldscheine zu ersetzen. Für die privilegirte Staatsschuld schlagen wir 
keine Veränderung vor. In Bezug auf die durch die Mukabala erwachsenen 
Verpflichtungen beantragen wir, die Gläubiger durch Papiere der unificirten 
Schuld zu Eefriekügen was die letztere um 2,556,000 Pfd. St. etwa ver- 
mehren würde, wogegen aber die 4,600,000 Pid. Sterl., welche jetzt das 
Syndikat von Paris hat, in Wegfall kommen würden. Die Gläu iger werden 
Zeit haben, ihre Ansichten über diese Vorschläge auszusprechen, doch dürfen 
sie sich nicht zu optimistischen Erwartungen hingeben, und müssen begreifen, 
daß, je mehr die die jetzige Regierung unterstützen, desto besser ihre eigene 
age wird.“ Der Vicekönig beantwortet am 8. Jannar diesen Bericht und 
erklärt zugleich, daß er die Vorschläge annehme; als Scheidelinie zwischen 
Vergangenheit und Zukunft bezeichnet er den 1. Jannar 
17. Jannar. Der Vicekönig hat seit dem 1. Januar nach 
einander eine Reihe der für das Land lästigsten und zugleich höchst 
ungerechter Steuern, die ihm von der früheren Regierung willkür- 
lich aufgelegt worden waren, aufgehoben, wie die Salzsteuer, die 
sog. Mukabala, die Kopfstener 2c. 
20. Januar. Der Chedive genehmigt das ihm von den bei- 
den Finanzcontrolenren vorgelegte Budget für 1880. 
Das Einnahmebudget ist mit 8,000,000 Pfd. St. veranschlagt. Für 
die Zwecke der öffentlichen Schuld sind 4323, 000 Pfd. St. verfügbar. In 
dem von den Finanzcontroleuren erstatteten Bericht wird der S#efat für 
die unificirte Schuld auf 4 Proc, festgesehzt, eventuell soll eine Erhöhung 
desselben auf 5 Proc. eintreten. Alle vor dem Jahre 1880 contrahirten 
Schulden sollen vorbehaltlich der Genehmigung der europäischen Mächte durch 
Liquidation beglichen werden; der an die Pforte zu zahlende Tribukt soll vor 
allen anderen Schulden ein Vorzugerecht haben. Der Khediv nimmt auch 
diesen Bericht der Finanzcontroleure an. 
6. Februar. Ein den französischen Kammern vorgelegtes 
Fenl behandelt ausschließlich die ägyptischen Angelegenheiten. 
asselbe giebt eine geschichtliche Darstellung der Entwicklung der 
Frage 29# den bezüglichen Documenten von Jannar 1878 bis Ende 1879. 
Lämmtliche Documente legen die Grundsähe klar, durch welche die Politik 
Frankreichs und Englands geleitet wurde, die beide das grösßte Interesse an 
einer guten Verwaltung in Megyten haben, weil ihre Staatsangehörigen 
daselbst die wichtigsten und zgahlreichsten industriellen Etablissements besipen 
und die Mehrzahl der Inhaber der ägyptischen Staatsschuld bilden. Diese 
Grundsätze entiprechen keineswegs dem System wucherischer Aneignung oder 
egoistischer Aussaugung, sondern verfolgen vielmehr den Zweck, an den Ufern 
  
 
	        
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