Pereinigle Skaalrn von Nordamerika. (März 10— April 20.) 523
vikal berührendes Werk geltend zu machen. Ohne weitere Gründe für meine
Meinang, anzuführen, wiederhole ich zum Schlusse: daß es das Recht und
die Pflicht der Vereinigten Staaten ist, eine solche Oberaussicht und Anto-
rität über irgend einen interoceanischen Canal, quer über den Isthmus, der
Nord= und Südamerika mil einander verbindet, geltend zu machen, die unsere
nationalen Interessen schüyen wird. Dieß wird, ich bin überzeugt, nicht
allein als verträglich mit den größten und beständigsten Vortheilen für das
Gemeinwesen und die Civilisation der Vereinigten Staaten, sondern auch
als dieselben fördernd befunden werden.“
10. März. Chinesenhetze in San Francisco. Die Regierung
schickt zum Schutze der Chinesen Truppen dahin ab.
Die in der großen Stadt am Stillen Weltmeere jüngst ans Ruder
gelangte, von der Arbeiterpartei erwählte Stadtregierung hat nämlich
durch ihre Gesundheilsbehörde das Chinesenvierlel von San Francisco mit
seiner zusammengepferchten Bevölkerung von ekwa zehntausend Zopfträgern
als öffentlichen Gemeinschaden erklären lassen und daran ein Decret geknüpft,
daß der betreffende Stadttheil, der allerdings im Herzen des Gemeinwesens
liegt, bis zum 23. März geräumt sein müsse. Bei dem siets wachen Haß
der weißgen Arbeiterbevölkerung San Franciscos gegen ihre billigeren gelben
Concurrenten bedurfte es nur einer derartigen amtlichen Kundgebung, um
auch sofort der allgemeinsten Chinesenhehe Thür und Thor zu öffnen. Die
von dem Arbeiteragitator Dennis Kearney geführten Massen begnügten sich
nicht mit dem Triumyh, der für sie in jenem amtlichen Erlaß liegt, sondern
fingen selbst hie und da mit der Räumung des Ehinesewierleft an und
Eten auch sonst ihre Hände in einer Weise auf den verhaßten „John
Chinamau“, daß sich der chinesische Consul in San Francisco genöthigt sah,
auf Grund der zwischen China und den Vereiniglen Staalen bestehenden
Verträge die Hilfe und den Schutz der Washingtoner Bundesregierung für
seine preisgegebenen Landsleute anzurufen. In der That sind die Rechte der
Chinesen auf amerikanischem Boden durch Iaternatiovale Verträge Hesichrrt.
und nach der Bundesverfassung gelten die Bestimmungen solcher Verträge,
wie die Verfassung selbst, als oberstes, durch keine staatliche oder städtische
Sondergeseygebung umgusloßzendes Gesel tz. Durch den von Anson Burlingame
1868 zwischen China und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Vertrag
wurden den dort weilenden Chinesen dieselben Rechte zugesichert, wie sie den
in China sich aufhaltenden Amerikanern bereits durch ällere Verlräge ge-
währleistet waren, so daß sich aus diesem Vertrage auch die Verpflichtung
der Bundesregierung ergibt, die auf ihrem Gebiete lebenden Chinesen in
allen Fällen zu schühzen, in denen sie oder ihr Besitzthum durch „bewaffnete
Haufen, Brandslister oder andere gewaltthätige Personen bedroht werden“.
17. April. Repräsentantenhaus: Der Ausschuß für das Aus-
wärtige beantragt: Präsident Hayes solle unverzüglich Maßregeln
ergreifen, den Clayton-Bulwer-Vertrag mit England auszuheben.
Der Bericht stimmt der jüngsten Botschaft des Präsidenten Hayes
zu, welche die Aufrechthaltung der Monroe-Doctrin befürworket. Er
erklärt: jener Vertrag sei der Monroe-Doctrin hinderlich und ge-
fährlich, und geeignet, eine gerechte Politik der Union gegenüber
interoceanischen Canälen zu hemmen.
20. April. Congreß: Beide Häuser desselben haben einen