Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 10—14.) 83 
pflichtung der Reichsbank, Gold in Barren zu dem festen Satze von 1392 
pro Pfund sein gegen Banknoten umzutauschen, sollen aufrecht erhalten 
bleiben, dagegen die Befugnis des Bundesrates, Talerstücke außer Kurs zu 
setzen oder zur Scheidemünze zu erklären, aufgehoben werden. Gold- und 
Papiergeld-Stücke unter 20 Mark sollen eingezogen und zu Zahlungen unter 
20 Mark nur Silbergeld verwendet werden. Der Goldumlauf müsse auf ge- 
sunde Grundlagen gestellt und das Silber in seine früheren Rechte wieder 
eingesetzt werden. Dadurch werde die Goldnot beseitigt werden. 
10. April. (Deutsches Reich.) Bundesrat: der Reichs- 
kanzler läßt demselben den nunmehr ausgearbeiteten Gesetzentwurf 
betr. die obligatorische Krankenversicherung der Arbeiter (mit Aus- 
nahme der landwirtschaftlichen) nebst Motiven zugehen, nachdem 
dem preußischen Volkswirtschaftsrat nur Grundzüge dazu vorgelegt 
und von ihm beraten resp. begutachtet worden waren. Beide Akten- 
stücke sind sehr umfangreich. — Ferner geht ihm der Tabakmonopol- 
Gesetzentwurf zu und zwar gegen den ursprünglichen Entwurf mit 
folgenden Abänderungen: 
1) daß nicht der Reichskanzler, sondern die Bundesregierungen die 
Tabakbaubezirke bestimmen; 2) daß ausschlußlos alle, welche aus den Roh- 
tabakgeschäften Erwerb gezogen haben, entschädigt werden, bei Geschäftsbetrieb 
von vier und fünf Jahren zweieinhalbfach, bei sechs und sieben Jahren 
dreieinhalbfach, bei acht und neun Jahren viereinhalbfach, bei zehn Jahren 
und darüber fünffach; 3) daß die Erträgnisse des Monopols an die Einzel- 
staaten nach Maßgabe der Bevölkerung verteilt werden. 
10. April. (Baden.) Nachdem das Mandat des katholischen 
aber nicht ultramontanen Abg. Baumstark von der ll. Kammer 
für ungiltig erklärt worden war, unterliegt derselbe bei der Neu- 
wahl in Baden-Baden gegen den Bankier Jörger, der als „katholi- 
scher Demokrat“ bezeichnet wird. 
12. April. (Hessen.) I. Kammer: tritt einem von der 
II. Kammer mit 25 gegen 22 Stimmen gefaßten Beschlusse, die 
Regierung zu ersuchen, das Polytechnikum bei fortgesetzt schwacher 
Frequenz mit Ablauf der kommenden Finanzperiode aufzuheben, 
ihrerseits nicht bei und die II. Kammer läßt daraufhin ihren Be- 
schluß am 9. Mai mit 26 gegen 20 Stimmen selbst wieder fallen. 
14. April. (Deutsches Reich.) Bundesrat: beginnt die 
Beratung des Gesetzentwurfs bez. Tabakmonopol und Krankenkassen 
und überweist dieselben zunächst zur Vorberatung an die Ausschüsse. 
Der Reichskanzler legt demselben die (vom preußischen Volkswirt- 
schaftsrat vorberatene) Novelle zur Gewerbeordnung (hauptsächlich 
behufs Regelung des Hausierwesens) vor. Ein Zusatzantrag Bayerns 
dazu verlangt die obligatorische Einführung von Arbeitsbüchern für 
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