Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 20—21.) 85 
nieder und findet dagegen auf den 1. Juli Anstellung im preuß. 
Staatsdienste und zwar als Geh. Rat im Ministerium des Innern. 
20. April. (Bayern.) II. Kammer: die ullramontane 
Mehrheit derselben beschließt mit 80 gegen 59 Stimmen, an den 
König die Bitte zu richten, daß er die Bevollmächtigten Bayerns 
im Bundesrat anweise, auf eine baldige Revision der Reichsgewerbe- 
ordnung im Sinne der Einführung obligatorischer Innungen hin- 
zuwirken. 
21. April. (Preußen.) Abg.-Haus: lehnt die von der Re- 
gierung eingebrachte Vorlage betr. Neuordnung der lauenburgischen 
Kreisvertretung ohne kommissarische Vorberatung, für welche der 
Minister des Innern lebhaft eingetreten war, in 1. und 2. Be- 
ratung mit großer Mehrheit ab. Die Opposition gegen die Vor- 
lage wird von Windthorst mit besonderer Energie geführt. Die 
mit dem 1. Okt. ablaufende gegenwartige Ordnung der Lauenburger 
Landschaftsverhältnisse soll provisorisch verlängert werden. 
21. April. (Bayern.) I. Kammer: setzt bei Beratung des 
Kultusetats den von der ultramontanen Mehrheit der II. Kammer 
gestrichenen Ministerialdispositionsfonds wieder in den Etat ein, 
lehnt die von derselben Mehrheit beschlossene konfessionelle Trennung 
des Geschichtsunterrichts an den Gymnasien etc. mit 30 gegen 10 
Stimmen ab und erhöht die von derselben herabgeminderten Postu- 
late für Erziehung und Bildung teilweise wieder. 
21. April. (Elsaß-Lothringen.) Eine kaiserl. Verordnung 
überträgt die dem Ministerium obliegende Beaufsichtigung und 
Leitung des gesamten höhern und niedern Unterrichtswesens, abgesehen 
von der Universität und den landwirtschaftlichen und gewerblichen 
Lehranstalten, an einen neu zu errichtenden Oberschulrat, der in 
zweckentsprechender Form zusammengesetzt werden soll. Damit ist 
wieder ein Stück Diktatur beseitigt und wird die reichsländische 
Verwaltung auf einem wichtigen Gebiet den Einrichtungen der 
deutschen Einzelstaaten angenähert. 
Ein weites Feld der Tätigkeit wird der neuen Behörde in dem 
Schreiben des Statthalters eröffnet, durch welches zunächst ein Gutachten 
einer medizinischen Kommission in Aussicht gestellt wird über das Maß von 
körperlicher und geistiger Anstrengung, das der Jugend auf den verschiedenen 
Altersstufen zugemutet werden kann, damit auf Grund desselben der er- 
weiterte Oberschulrat eine Revision der bestehenden Regulative vornehme. 
Das Schreiben des Statthalters redet die warme Sprache des Patrioten, 
dem an der Wehrhaftigkeit und der geistigen Frische der Nation gelegen ist. 
Es wird dadurch derselbe Gegenstand berührt, der von verschiedenen deutschen 
Regierungen, und auch von der österreichischen mit ernster Sorge behandelt
	        
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