140 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 18—29.)
zurück, spezialisiert dieselben näher und rekapituliert das Resultat
dahin:
daß vom 1. April 1878 bis zum 1. April 1881 zusammen 1.617.831
vollendete Pfändungen, davon in der untersten Stufe 855.230 oder 52,9
Prozent, fruchtlose Pfändungen 1.686.234, davon 1.124.427 oder 66,7 Prozent
in der untersten Stufe, im ganzen in drei Jahren 3.304.065 Pfändungen.
davon in der untersten Stufe 1.979.657 oder 59,9 Prozent stattgefunden haben.
18. Juni. (Preußen.) In der Erzdiözese Köln wird eine
Immediateingabe an den Kaiser eifrig betrieben, welche um „Be-
seitigung der staatlichen Hindernisse bittet" die der Rückkehr des
(abgesetzten) Erzbischofs Melchers auf seinen Sitz entgegenstehen.
Die ultramontane Partei hält die Rückkehr der (abgesetzten) Bischöfe
von Münster und Limburg für zweifellos, möchte aber auch die des
Erzbischofs von Köln auf diese Weise erzwingen, wo nicht gar auch
noch die des Erzbischofs Ledochowski von Posen. Die Eingabe
wendet sich nicht an die Gnade des Königs, sondern verlangt die
Rückkehr des Erzbischofs als ein Recht der katholischen Kirche.
19. Juni. (Preußen.) Der Finanzminister Bitter verlangt
wegen Differenzen mit dem Fürsten Bismarck seine Entlassung und
erhält sie auch unter dem 28. Juni. An seiner Stelle wird der
bisherige Staatssekretär des Reichsschatzamtes Scholz zum preußi-
schen Finanzminister ernannt.
20. Juni. (Deutsches Reich.) Der Reichskanzler geht nach
Varzin, wo er bis gegen Neujahr zu bleiben gedenkt.
22. Juni. (Preußen.) Das neue kirchenpolitische Gesetz tritt
mit diesem Tage in Kraft. Die Regierung macht indeß von dem Bi-
schofsparagraphen keinen Gebrauch, zum großen Verdruß der Ultra-
montanen, die im Geiste schon die triumphierende Rückkehr der Bi-
schöfe gesehen haben.
23. Juni. (Deutsches Reich.) Drygalski Pascha laugt als
außerordentlicher Gesandter des Sultans mit Riazim Bay, dem
Sekretär desselben, in Berlin an, um dem Kaiser und dem Kron-
prinzen kostbare Geschenke zu überbringen, und begibt sich von da
zum Kaiser nach Ems, um sich einer weiteren Mission des Sultans
zu entledigen.
29. Juni. (Preußen.) Eine kgl. Kabinetsordre setzt die
allgemeine Heeresdienstpflicht, einschließlich der Reserve- und Land-
wehrdienstpflicht, bisher in Preußen noch 14 Jahre, übereinstimmend
mit der Reichsverfassung vom Herbst 1882 ab auch für Preußen
auf 12 Jahre herunter.