Grohbrillaunien. (Nov. 27 — Dez. 2.) 381
zosen. Frankreich lehnt den Vorschlag ab, ohne selbst einen anderen
zu machen.
27. November. Unterhaus: Fortsetzung der Beratung des
Debattenschlusses: Das Haus nimmt ohne Abstimmung die 13. Re-
solution, wonach die bisherigen Resolutionen das permanente Regle-
ment bilden sollen, an und verwirft den Antrag der Opposition, die
Clotüre nur bis zu Ende der nächsten Session gelten zu lassen, mit
137 gegen 90 Stimmen.
28. November. England, das Frankreich am Nil entgegen-
treten muß, besinnt sich fehr, demselben und seinen Plänen auch in
Madagaskar (s. Frankreich) enlgegen zu treten und Lord Granville
gibt daher einer Deputation des Madagaskar-Ausschusses die aus-
weichende Antwort, daß seines Wissens kein Vertrag den Franzosen
eine Schußzmacht über die Insel gestatte, daß er aber das Recht der
Franzosen und ECngländer auf Eigentumserwerb daselbst anerkenne.
England hat auf Madagaslar fünfmal mehr Kolonisten als Frank-
reich, und sein Handel mit der Insel ist viermal größer als der französische.
Von der ungefähr 4 Millionen zählenden Bevölkerung gehört die Hälfte zu
den Howas und die Mehrzahl belennt sich zu irgend einer der chtistlichen
Missionen, die Königin und ihre Minister cingerechnet. Die Missionäre
haben es sogar verstanden, in Städten und Dörfern den Zwangsunterricht
einzuführen, und sind aho auf dem besten Wege, die Insel in englischem
Sinne zu zivilisieren. Es ist daher jehr begreiilich, daß alle diese englischen
Interessen sich den jrarsalst a Planen gegenüber rühren und daß eine
ziemlich intensive Sympathiebewegung für Madagaskar sich in England ent-
wickelt hat
I. Dezember. Unterhaus: erledigt die Anderung der Geschäfts-
ordnung durch Einführung des Debattenschlusses.
Die Anderung war gegenüber der Obstruktion der Irländer geradezu
unerläßlich, widerspricht aber aller parlamentarischen Gewohnheit der Eng-
länder und ihrem Billigkeitsgefühl. Die unn beschlossene Maßregel stellt
indes England noch keineswegs den festländischen Parlamenten gleich. Auch
nach den neuen Bestimmungen kann und darf im englichen Unterhause die
Auregung zu einem Antrag auf Schluß der Debatte nicht von jedem be-
liebigen Mitgliede, wie überall auf dem Kontinente, jondern nur vom
Sprecher ausgehen. Ferner muß der Gegenstand schon genügend diskutiert
worden sein, und es muß der evidente Wille des Hauses sein, daß die De-
batte geschlossen werde. Zur größeren Sicherheit noch gab der jehige Sprecher
des Unterhauses die aulhentische Interpretation der lebteren Bestimmung da-
hin ab, daß er unter the evitlent sensc of the Ilouse nicht die offenbare
Absicht einer Seite oder einer Partei im Haufe, sondern beider Seiten oder
beider Parleien verstehe. Und eine folche anthentische Interprelation seitens
des Speakers gilt in England fast geradesoviel wie ein Gesetz.
2. Degember. Schluß der Parlamentssession durch eine Thron-
rede der Königin.
Die Thronrede erregt nicht gerade große Befriedigung, indem sie die