400 Frankreich. (Juni 26 — Juli 7.)
26. Juni. Kammer: nimmt mit 426 gegen 46 Stimmen ein
Gesetz gegen obscöne Schriften, die sich in Paris unter dem neuen
liberalen Preßgesetze ganz unglaublich vermehrt haben, an.
27. Juni. Frankreich lehnt den Antrag Englands, gemeinsam
mit ihm den Suezkanal militärisch zu besetzen, vorerst noch ab. Doch
werden die Rüstungen mit Rücksicht auf diese Eventualität fortgesetzt
und sind Panzerschiffe und Transportfahrzeuge in Toulon bereit,
ein Landungskorps von 10—12,000 Mann in kürzester Zeit nach
Agypten überzuführen.
1. Juli. Kammer: Der Justizausschuß, am 10. Juni mit
dem Austrage betraut, ein neues Justiggesetz auf der Grundlage der
Absetzbarkeit der Nichter und der Wahl derselben durch das Volk
ausguarbeilen, bringt kein solches, sondern lediglich einen Gesetz-
entwurf ein, der in einem einzigen Artikel die Regierung bevoll-
mächtigt, die notwendigen Veränderungen im richterlichen Personal
vorzunehmen d. h. nach Gutdünken politisch mißliebige Richter ab-
zusetzen und die Zahl der Richter an den einzelnen Gerichten zu
vermindern. Die Regierung lehnt jedoch eine solche Vollmacht sel-
ber ab und die Kammer verwirft die Vorlage mit 279 gegen 237
Stimmen. Die ganze Frage bleibt zunächst wieder liegen.
3. Juli. Das aus 6 Panzern und 2 anderen Schiffen be-
stehende in Marseille bereit liegende Evolutionsgeschwader geht in
See und soll auf indirektem Wege längs der tunesischen und tripo-
litanischen Küste nach Agypten gehen; 2 weitere Panzer werden
armiert und in 3 Tagen dem Geschwader nachfolgen; außerdem soll
eine Reserve-Division gebildet werden. Zugleich zeigt Freycinet dem
Ministerrate an, da die Pforte sich weigere, in Agypten einzuschreiten,
so stehe eine europäische Intervention in Aussicht: Frankreich werde
in diesem Fall 12,000 M. Landungstruppen dahin schicken; Transport-
schiffe zur sofortigen Beförderung von 15—20,000 M. ständen bereit.
4. Juli. Senat: wählt seine Kommission zu Vorberatung
des Chescheidungsgesetzes. Dieselbe besteht aus 6 Gegnern und nur
3 Freunden des von der Kammer beschlossenen Gesetzes.
7. Juli. Die Regierung erläßt ein sehr umfangreiches Dekret
nebst Reglement über die Errichtung von Schülerbataillonen, welche
von jeder Lehranstalt, welche 200 bis 600 Zöglinge im Alter von
mindestens 12 Jahren zählt, errichtet werden können unter Leitung
und Aufsicht der Militärbehörden.
Die von der Regierung niedergesetzte große Kommission von