434 Schweis. (Dez. 4.)
Kantone Giltige Proz., der Am meisten
Stimmen Ja Nein Ja Rein Ja 1
Tessin 19,259 6,790 12,469 35.2
Waadt 40,938 18,779 22,159 45.8 5 2 6
Wallis 22,931 2,855 20,076 12.4 87.6 20
Neuenburg 12,572 8,917 3.6055 70.1 29.9 1
Genf 11,068 5,38 5,830 47.3 42.7 5
Schweiz 488,888 171,959 316,929 35.17 64.83
Bei der Bundesrevisionsabstimmung vom 19. April 1874 wurden
538,212 giltige Stimmen abgegeben. von denen 340,199 oder 63.2 Prozent
mit Ia und 198,013 oder 36.8 Prozent mit wlein votierten. Die Anneh-
menden von dazumal halten also mit den Verwerfenden vom 26. November
ungefähr die Waagschale. So ändern sich die Zeilen. Die in der Mehrzahl
der Kantone und Hananilich in allen großen Kantonen herrschende liberal-
radikale Parkei hat diesmal, allerdings nur momentan, eine entschiedene und
sehr empfindliche Niederlage erlitten.
4. Dezember. Zusammentritt der Bundesversammlung.
Der Eindruck des Volksentscheides vom 26. November und das Ge-
fühl der gewaltigen Niederlage, welche die Mehrheit beider Räte erlitten
hat, beherrscht die Lage. Damit jedoch die Konservativen und Ultramontanen
von vornherein wissen, woran sie sind, erllärt der (radikale) Nationalrats-
präsident Deucher in seiner Eröffnungsrede, daß die 104 Sehntierten.
welche für den Bundesbeschluß betressend Ausführung des Art. der
Bundesverfassung gestimmt haben, infolge der Volksabstimmung vom 2. No-
vember durchaus nicht genötigt seien, ihre Mandate niederzulegen, sondern
daß es vielmehr ihre Pflicht sei, auch ferner auf ihren Posten auszuharren,
indem er ausführt: „Es ist hier nicht der Ort und es steht mir nicht zu, die
Ursachen zu besprechen und die Faktoren aufzugählen, die zur V Verwerfung
des Bundesbeschlusses vom 14. Juni durch das Volk geführt haben. Das
Volk hat gesprochen und der Majestät seines Willens haben wir nus gu
sügen, einfach und ohne Vorbehalt. Eines aber dürfen und müssen wir
hier aussprechen, daß wir mit jenem Veschlusse das Wohl unseres Landes
und unseres Voltes gewollt, daß wir nach unserer Uberzeugung auf ver-
fassungsmäßigem Voden gestanden und nichts anderes als die e AÄusführung
des Art. 27 angestrebt haben. Diese von uns angestrebte Form ist am
26. November unterlegen, aber der Art. 27 mit seinen großen und herrlichen
Grundsähen ist geblieben; er besteht fort und wartet auf seine Ausführung,
ohne daß dadurch die verfassungsmäßige Sounveränelät der Kantone verleßztt,
die Freiheiten der Gemeinden und des Judividnums zerstört und der lebendige
Gottesglaube vernichtet, aber auch ohne daß die in demselben niedergelegten
Rechte des Bundes verstümmelt werden sollen. Meine Herren! Obschon
nicht bestritten werden kann, daß in den vorausgegangenen Abstimmungen
ein Mangel der übereinstimmung zwischen Volk und Bundesversammlung
zu Tage getreten, der zu bedauern ist, so würde es doch unsern republikani-
schen Einrichtungen und Gebränchen nicht entsprechen, wenn nun die Majo-
rität der Vertreter in den Rälen ihr Mandat niederlegen und # schmollend
von ihrer polilischen Thätigkeit zurückziehen wollte. Liegt es doch im Wesen
des demokralischen Repräsentativ-Staates, * die wichligsten Angelegenheiten
durch das gesehlich und in bestimmten Formen organisierte Referendum in
leyzter Instanz entschieden werden, ohne daß aus abweichenden Entscheiden
für die vorausgegangenen Instanzen, Bundesrat und Parlament, eine
Nötigung oder auch nur eine Rechtfertigung der Dimission sich ableiten