Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

8. Holland. 
28. Jannar. II. Kammer: lehnt den mit Frankreich abge- 
schlossenen Handelsvertrag mit 46 gegen 32 Stimmen ab. Die 
Regierung knüpft neue Verhandlungen an und erwirkt zunächst die 
Fortdauer des bisherigen Vertrags bis zum 1. März. 
12. März. Die Regierung unterzeichnet einen neuen Handels- 
vertrag mit Frankreich. 
3. Mai. II. Kammer: genehmigt mit 12 gegen 36 Stimmen 
einen Vericht über die Sitnation der holländischen Kolonien Öst- 
indiens, der sich gegen den Kolonialminister van Goltstein ausspricht, 
welcher das von dem liberalen Kabinet Kappeyne van de Copello 
dort angebahnte Prinzip des individnellen erblichen Grundbesitzes 
wieder durch das frühere des gemeindlichen Kollektivbesitzes ersetzt 
hat. Der Minister nimmt sofort seine Entlassung. 
8. Mai. II. Kammer: Die Regierung verlangt von ihr die 
Ermächtigung zum Abschluß einer Anleihe von 83 Mill. zu 35. 
Das Anlehen soll in Serien auegegeben werden, deren erste 35 Mill. 
nicht überschreiten darf. Der Gesamtbetrag soll solgendermaßen verwendet 
werden: zur Deckung der Desizite des Andgels des Mukterlandes bis zum 
Jahre 1881 incl. 11.000,000 Gulden; zum Ausbau der Staatsbahnen, 
bezw. Verstaatlichung des Schienenstranges zwischen Antwerpen und Notter- 
dam 200,300.000 G., zur Anlage des neuen Rheinkanals 5.220.000 G., zur 
Verbesserung der Wasserstraße von Notterdam nach der Nordsee 1,226,000 G., 
zur Vollendung der Festungen 4.987,000 G., und zur Ausgleichung der 
unbedeckten Defizite des ostindischen Budgets bis zum Jahre 1882 incl. 
30,000,000 G. Eine Vermehrung der Abgaben jsei bei der ständigen Zu- 
nahme der Einnahmen dieser Summe wegen nicht nölig und eine even- 
kusger Erhöhung der Produktenpreise werde die Finanzlage Indiens leicht 
effer 
Die Kammer lehnt auch den zweiten Handelsvertrag mit 
Frankreich mit 43 gegen 37 Stimmen ab. Die Mehrheit besteht
	        
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