8. Holland.
28. Jannar. II. Kammer: lehnt den mit Frankreich abge-
schlossenen Handelsvertrag mit 46 gegen 32 Stimmen ab. Die
Regierung knüpft neue Verhandlungen an und erwirkt zunächst die
Fortdauer des bisherigen Vertrags bis zum 1. März.
12. März. Die Regierung unterzeichnet einen neuen Handels-
vertrag mit Frankreich.
3. Mai. II. Kammer: genehmigt mit 12 gegen 36 Stimmen
einen Vericht über die Sitnation der holländischen Kolonien Öst-
indiens, der sich gegen den Kolonialminister van Goltstein ausspricht,
welcher das von dem liberalen Kabinet Kappeyne van de Copello
dort angebahnte Prinzip des individnellen erblichen Grundbesitzes
wieder durch das frühere des gemeindlichen Kollektivbesitzes ersetzt
hat. Der Minister nimmt sofort seine Entlassung.
8. Mai. II. Kammer: Die Regierung verlangt von ihr die
Ermächtigung zum Abschluß einer Anleihe von 83 Mill. zu 35.
Das Anlehen soll in Serien auegegeben werden, deren erste 35 Mill.
nicht überschreiten darf. Der Gesamtbetrag soll solgendermaßen verwendet
werden: zur Deckung der Desizite des Andgels des Mukterlandes bis zum
Jahre 1881 incl. 11.000,000 Gulden; zum Ausbau der Staatsbahnen,
bezw. Verstaatlichung des Schienenstranges zwischen Antwerpen und Notter-
dam 200,300.000 G., zur Anlage des neuen Rheinkanals 5.220.000 G., zur
Verbesserung der Wasserstraße von Notterdam nach der Nordsee 1,226,000 G.,
zur Vollendung der Festungen 4.987,000 G., und zur Ausgleichung der
unbedeckten Defizite des ostindischen Budgets bis zum Jahre 1882 incl.
30,000,000 G. Eine Vermehrung der Abgaben jsei bei der ständigen Zu-
nahme der Einnahmen dieser Summe wegen nicht nölig und eine even-
kusger Erhöhung der Produktenpreise werde die Finanzlage Indiens leicht
effer
Die Kammer lehnt auch den zweiten Handelsvertrag mit
Frankreich mit 43 gegen 37 Stimmen ab. Die Mehrheit besteht