Rußland. (Ang. 7 — Sept. 27.) 465
in den neuen nationalen Uniformen, mit langen Stiefeln und Schaf-
fellmützen.
7. August. Ein k. Ukas regelt die Organisation des trans-
kaspischen Gebiets, das durch die kurkmanischen Länder einen so be-
deutenden Zuwachs erhalten hat. Hauptort des ganzen Bezirks ist
Aschabad.
9. August. Durch k. Befehl werden die Vollmachten des die
Ostseeprovinzen revidierenden Senators Manassein dahin erweitert,
daß derfelbe zur Einleitung des Strafverfahrens gegen Beamte be-
fugt ist. Der Senator waltet seines Amtes schon bisher in der
Weise, daß er sich zum Mittelpunkt und zur Stütze aller mit den
bestehenden Zuständen Unzufriedenen gemacht hat. Positive Erfolge
sind von einem solchen Vorgehen nicht zu gewärtigen, wohl aber
die Auflösung aller Vande der Zucht und Ordunng.
12. August. Eine Iunstruktion für den Gehilfen des Ministers
des Innern als Verweser der Reichspolizei bevollmächtigt ihn, bei
Oberleitung des Ministers unter persönlicher Verantwortlichkeit Maß-
nahmen zur Verhütung von Staatsverbrechen zu treifen, weswegen
ihm das Departement der Staatspolizei und der St. Petersburger
Oberpolizeimeister direkt untergeordnet wird, wie auch die Polizei-
behörden anderer Städte, soweit dies für obigen Zweck notwendig
ist. Der Ministergehilfe ist gleichzeitig Chef des Gendarmeriekorps.
1. September. Ein kais. Ukas unterdrückt die medizinischen
Frauenkurse, obgleich Aufnahme und Aussicht so streng waren, daß
weder in politischer noch in moralischer Beziehung Anklagen gegen
sie vorlagen, angeblich aus Geldmangel.
3. September. Die kais. Familie begibt sich nach Trasund,
wo eine Flottenrevue stattfindet.
12. September. Der Kaiser besucht von Peterhof aus St.
Petersburg.
20—23. September. Der Kaiser besucht von Peterhof aus
Moskau.
21. September. Auch in Finnland werden nihilistische Ele-
mente entdeckt.
27. September. Es wird ein neues vom Kaiser bestätigtes
provisorisches Reglement für die Presse veröffentlicht.
Darnach sind die Redaktionen der mindestens einmal wöchentlich er-
scheinenden Zeitungen nach der dritten Verwarnung und dem Ablauf der
Sistierungsfrist verpflichtet, jede Nummer am Vorabend des Tages des Er-
scheinens der Zenfur zugustellen, und es steht den Zeusoren frei, die gedachten
Schulihess, Europ. Geschichtskalender. XXIII. Bdb. 30