Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

Lerbien. (März 15 Juni 22.) 479 
PSsterreichs, versichert hat, beschließt die Skupschtina einstimmig, den 
Fürsten zum König von Serbien zu erheben. Die ganze Skupschtina, 
145 Mitglieder, überbringt Milan den Veschluß und dieser nimmt 
ihn an. Die Stadt Belgrad feiert das Ereignis mit großem und 
allgemeinem Jubel. Der erste, der den neuen König beglückwünscht, 
ist der österr.-ungar. Gesandte. 
15. März. Skupschtina: Die Opposition verlangt von der 
Regierung sofortige Antwort bez. der Verluste Serbiens bei der 
Union gencrale und droht mit ihrem Austritt. 
17. März. Skupschtina: Die ganze radikale Opposition, 51 
Mitglieder, erklären ihren Austritt aus der Versammlung und legen 
ihre Mandate nieder; 6 liberale Abgg. schließen sich ihnen an. Die 
Regierung beschließt, für alle 57 Neuwahlen auszuschreiben und ver- 
tagt die Skupschtina bis nach Beendigung derselben. 
11. April. Die Regierung schließt einen Vertrag mit dem 
Pariser (omptoir d'iescompte für die Ausführung des serbischen 
Bahnnetzes, der für Serbien unter den obwaltenden Umständen als 
ziemlich günstig betrachtet wird. 
— Mai. Die Regierung hat bei den Neuwahlen zur Skup- 
schtina für die ausgetretenen 57 Mitglieder nur 5 von ihren An- 
hängern durchzusetzen vermocht, während die Ausgetretenen meist 
mit großen Mehrheiten, zum Teil sogar einstimmig wieder gewählt 
wurden. Die Negierung hätte aber wenigstens 12 Sitze gewinnen 
müssen, da die Slupschtina aus 160 Mitgliedern besteht und zur 
Beschlußfassung eine Dreiviertel-Majorität erforderlich Ist. 
7. Juni. Das Ministerium Pirostchanetz bietet dem König 
seine Entlassung an. Der König nimmt sie jedoch nicht an. 
17. Juni. Wiederzusammentritt der Skupschtina. Die Ra- 
dikalen legen ihre Mandate neuerdings nieder. Die Regierung ge- 
bietet daher in der Versammlung wohl über eine einfache, nicht 
aber über die zur Beschlußfassung erforderliche Mehrheit und die 
Versammlung ist daher beschlußunfähig. Die Mehrheit greift zu 
einem parlamentarischen Staatsstreich, indem sie die radikalen Neu- 
wahlen für null und nichtig erklärt und dagegen diejenigen Kan- 
didaten der Regierungspartei, welche nach den Radikalen die meisten 
Stimmen erhalten haben, für gewählt anerkennt. Ein kal. Dekret 
verfügt, daß die ausgetretenen Deputierten zum dritten Mal nicht 
mehr wahlfähig seien. 
22. Juni. Skupschtina: Der Finanzminister legt den neuen
	        
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