50 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 28.)
anschlag über die Einnahmen und Ausgaben einer deutschen
Tabakmonopolverwaltung würde sich folgendermaßen stellen: I. Ein-
nahmen aus dem Verkauf von 1.512.998 Ztr. Fabrikaten: 587.528 Ztr.
Zigarren 289.413.497 Mark, 749.857 Ztr. Rauchtabak 67.187.169 Mark, 122.425 Ztr.
Schnupftabak 15.548.051 Mark , 45.910 Ztr. Kautabak 8.378.502 Mark , 2.628 Ztr.
Zigarretten 1.011.780 Mark, 4.650 Ztr. ausländische Zigarren 16.030.875 Mark ,
Summa .388.570,324 Mark Davon ab als Verschleißgebühren 40.799.882 Mark.
Summa 347.770.442 Mark. II. Ausgaben. Generaldirektion 385.000 Mark. Fabrik-
magazinverwaltung 2.314.000 Mark Arbeitslöhne: für 81.000 Arbeiter durch-
schnittlich 577 Mark 46.737.000 Mark, für 1.000 Arbeiter durchschnilllich 1.200 Mark,
1.200.000 Mark Anschaffung des Rohmaterials: a) ausländischer Tabak
93.912 Ztr. à 144 Mark 13.523.328 Mark, 845.242 Ztr. à 55 Mark 80 .
47.162.942 Mark b) inländischer Tabak 626.084 Ztr. à 35 Mark 21.912,940 Mark
Ankauf von 4.650 Ztr. ausländischer Zigarren — 32.550 Mille à 200 Mark
6.510.000 mark für Verbrauchsgegenstände, Hilfsmaterialien etc. 16.379,565 Mark
für Überwachung des Tabakbaues 1.000,000 Mark für Transport der Roh-
tobake und fertigen Fabrikate 5.500.000 Mark Unterhaltung der Gebäude und
Maschinen 1.200.000 Mark Zinsen des Anlage- und Betriebskapitals, sowie
Amortisation desselben von 200.000.000 Mark à 4½ Prozent 8.500.000 Mark
Summa 172.324.775. Mark. Demnach verbliebe ein Reinertrag von , 175.445.667 Mark,
davon gingen weiter ab die Zinsen der Entschädigungssumme von 234.300,000 Mark
à 4¼ Proz. (inkl. der Amortisation) mit 9.957,750 Mark, so daß als Netto-
Reinertrag der deutschen Tabakmonopolverwaltung 165.487.917 Mark als
Jahresprovenne bleiben würden. — Der Reichskanzler will also eine mög-
lichst vollständige Überleitung der bestehenden Privatindustrie in den Regie-
betrieb herbeiführen, und zwar in geographischer, quantitativer und quali-
tativer Beziehung, und trotzdem wird lediglich durch die Verstaatlichung eine
Reineinnahme von 165 Millionen Mark erzielt. Der Teil, den die Konsu-
menten zu dieser Einnahme liefern, ist geradezu minim; die Steuerbelastung
soll nur 1,20 Mark pro Kopf betragen, anstatt der jetzigen Steuer und Zoll
von 49 Millionen, 54 Millionen Mark, also um 5 Millionen Mark mehr. Die
übrigen 160 Millionen repräsentieren den Gewinn, der jetzt in die Taschen
der Händler und Fabrikanten fließt. Mit anderen Worten; die Regie
liefert dasselbe Quantum von Tabakfabrikaten zu demselben Preise wie die
Privatindustrie aber diese selbe Leistung kostet ihr 160 Millionen Mark weniger,
die Privatindustrie sich von den Konsumenten hat bezahlen lassen, und
als die Summe repräsentiert also den Gewinn des Reiches. Freilich beruht
diese Rechnung auf einer ganzen Reihe von Voraussetzungen von sehr zweifel-
hafter Natur. Die Monopolverwaltung wird den Rohtabak direkt im In-
lande und im Auslande billiger kaufen als die Privatindustrie, sie wird
billiger fabrizieren, da sie die jetzt von dem inländischen und ausländischen
Tabak erhobene Steuer, bezw. Zoll, erspart und alles das, obgleich sie jähr-
lich 9.957,000 Mark an Zinsen und Amortisation für die der Privatindustrie
gewährten Entschädigungen in Gesamthöhe von 230 Millionen Mark ausgibt.
Zweifelhaft ist auch die wiederholte Berufung auf die „günstigen“ Erfahr-
ungen der Straßburger Tabakmanufaktur, worunter natürlich die günstigen
Erfahrungen der Konsumenten nicht zu verstehen sind. Und diese werden
am Ende doch die Kosten der Berechnung zu tragen haben, entweder dadurch,
daß sie schlechtere Fabrikate für dasselbe Geld erhalten, oder dadurch, daß
sie sich gezwungen sehen, teurere Fabrikate zu konsumieren. Für den Fall,
daß die Einführung des Tabakmonopols aus dem einen oder anderen Grunde
sich als „untunlich“ erweisen sollte, stellen die Erläuterungen eine Erhöhung
der Gewichtssteuer und der Tabakzölle um das Drei- und Vierfache in Aussicht.