Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

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ihr vorgeschlagenen Beschlüsse. Dieselben werden auch vom Kaiser 
sanktioniert. Danach wird der Banus Pajacsevicz sofort entlassen, 
zunächst das civile Regiment in Kroatien bis zur Ernennung eines 
neuen Banus suspendiert und die gesamte Landesregierung in die 
Hände des Landeskommandierenden General Namberg als könig- 
lichen Kommissärs gelegt. Demselben liegt nunmehr die Wiederauf- 
richtung der herabgerissenen ungarischen Wappenschilder in Agram 
und die Herstellung der Ordnung in Zagorien und anderen Gegen- 
den Kroatiens ob, wo eine förmliche Art von Bauernaufstand gegen 
die ungarischen Steuereinnehmer und die ungarischen Beamten 
überhaupt Platz gegriffen hat. Für eventuell notwendige weitere 
Instruktionen wird der Kommissär an den ungarischen Minister- 
präsidenten gewiesen. 
4.— 7. September. (Oesterreich-Ungarn.) Der rumänische 
Ministerpräsident Bratiano trifft in Wien ein, konferiert mit dem 
Grafen Kalnoky und geht von da nach Gastein, wo er mit dem 
deutschen Reichskanzler konferiert. Von Gastein begibt sich der ru- 
mänische Ministerpräsident vorerst zur Badekur nach Air-les-Bains 
und will dann nach Wien zurückkehren, um die Beratungen mit 
Kalnoky wieder aufzunehmen und zum Abschluß zu bringen. Die 
Beralungen mit Bismarck haben zu einem praktischen Resultat ge- 
führt: Rumänien wird sich den beiden Kaisermächten näher an- 
schließen; die Lösung der Donaufrage und der darüber zwischen 
Rumänien und Oesterreich-Ungarn ausgebrochenen Difserenz soll vor- 
läufig in suspenso bleiben. Es scheint, daß König Karl diesem Ein- 
verständnis persönlich in Berlin und Wien kräftig vorgearbeitet hat. 
6. September. (Ungarn: Kroatien.) Eine Konferenz der 
Mitglieder der National= und bisherigen Regierungspartei des Land- 
tags beschließt eine Resolution, welche 
1) erklärt, daß die ungarisch-kroatische Negierung durch die Ernennung 
des k. Kommissärs die Verfassung der Königreiche Nroatien, Slavonien und 
Dalmatien, die auf einem bilateralen Vertrage zwischen dem Königreiche 
Ungarn und den Königreichen Dalmatien, Kroatien und Slavonien beruht, 
in einem ihrer Kardinalpunkte verletzte. Sie erklären weiters, daß sie uner- 
schütterlich und entschieden auf der Hochwarte der Verfassung und der Gesetze 
stehen und mit allen Kräften dahin wirken werden, daß die verfassungs- 
mäßigen Zustände möglichst bald zurücktehren und daß die zwischen den bei- 
den Ländern schon früher beslandenen Differenzen auf gesetlichem Wege und 
im Interesse des Vaterlandes nur dann gelöst werden, wenn die verfassungs- 
mäßigen Zustände in den Königreichen Kroatien und Slavonien wieder her- 
gestellt werden. 2) Von den Delegierten auf dem gemeinsamen Reichstage 
wird erwartet, daß sie, gemäß der obigen Erklärung der Nationalpartei, auf 
dem gemeinsamen Reichstage solidarisch vorgehen werden.“
	        
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