Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 14.) 25
Etatsgesetz und das Anleihegesetz genehmigt Einnahmen und Ausgaben ba-
lancieren für 1883/84 mit 590,556, 634 . M.
Die Matrikularbeiträge haben in der dritten Etatsberatung nur
geringe Veränderung erfahren; sie sin. um 158, 668. M. in ihrem Totalbestande,
d. h. von 91,730,134 ausf 91.888.802 M. vermehrt. Auf Preußen fallen
davon 44, 364,601, auf Bayern 19, 745, 750, auf Sachsen 4.927.219, auf
Württemberg 7,315,651, auf Baden 4.807,014 und auf Elsaß- Lothringen
153, 942 M.3,
14. Februar. (Deutsches Reich.) Reichstag: Krankenkassen-
Kommission: beendigt die 2. Lesung ihrer Anträge an den Reichs-
tag und genehmigt dieselben als Ganzes mit 18 gegen 2 Stimmen.
14. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: Steuerkommission:
beschließt eine Resolution betr. Vorlegung von Gesetzentwürfen über
Reform der Einkommensteuer mit einer bis zu 6000 M. fallenden
Skala, die Einführung der Deklarationspflicht und die besondere
Besteuerung des Einkommens aus Kapitalrente und genehmigt den
Bericht des Abg. v. Zedlitz über ihre Verhandlungen und Anträge
an das Abg.-Haus.
Der Bericht enthält zwar keine absolut neuen Thatsachen, indessen
ist derselbe insofern von besonderem Interesse, als die in demselben wieder-
gegebenen Erklärungen des Finanzministers das Eine völlig außer Zweifel
stellen, daß die Regierung im Falle der Annahme der Kommissionsbeschlüsse
durch das Abgeordnetenhaus denselben zustimmen und also die Freilassung
der Einkommen unter 900 M. von der Personalsteuer und die Beseitigung
des einmaligen Steuererlasses von 1882 annehmen wird. Der Finanzminister
hat ferner ausdrücklich anerkannt, daß der Gesetzentwurf der Kommission nur
eine provisorische Regelung der Frage enthalte, und daß die Annahme des-
selben mit großer Majorität „wohl von selbst mit einer gewissen objektiven
Notwendigkeit die Regierung dahin führen würde, bald solche weitere Gesetzes=
vorschläge ausarbeiten zu lassen und dem Landlage vorzulegen, durch welche
die beibehaltenen Theile der Klassensteuer und die Einlommensteuer in sich
rationeller und befriedigender gestaltet und so zu weiterer Beibehaltung ge-
eigneter gemacht werden könnten.“ Die preußische Regierung ist demnach
jetzt geneigt, den Weg zu betreten, den v. Bennigsen in seiner Rede vom
15. Juni v. J. bei der zweiten Beratung der Monopolvorlage im Reichs-
tage als den einzig gangbaren bezeichnete. Der Gedanke, die ganze Klassen-
steuer und die fünf untersten Stufen der Einkommenstener möglichst ganz
auszuheben, d. h. also alle Einkommen unter 6000 M. von der Personalsteuer
frei zu lassen, ist demnach als von der Regierung aufgegeben zu betrachten.
14. Februar. (Elsaß.) Der Papst entbindet den greisen
Bischof Räß von Straßburg von der Weiterführung der bischöflichen
Geschäfte und ernennt den bisherigen Coadjutor Stumpf, Bischof
von Cäsaropolis i. p. i. zum Administrator der Diözese.
Der Ernannte notifiziert einerseits dem Domkapitel das päpstliche
Breve und unterbreitet andrerseits dem kaiserlichen Statthalter das Ersuchen,
die Erlaubniß des Kaisers zur Veröffentlichung der genannten Kund-
gebung des heiligen Stuhles u. s. w. herbeiführen zu wollen.