2 4
2
8) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse des Kurfürstlich Hessischen Steueramts zu
Geluhausen betr.
Nachdem dem Kurfürstlich Hessischen Steueramte zu Gelnhausen die Befugniß
zur unbeschränkten Ereheilung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist:
so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrache.
Gera, den 15. Oktober 1851.
Fürsiich Reuß- enihes Ministerium.
on Bretschneider.
Semmel.
9) Verordnung, die Rekrutirung in der Pflege Saalburg betr.
Da mit der rlag der Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie in ein Ge-——
— 44%% r Grund für die bisherige selbstständige Rekrueirung in der
erwegeefalln ust, so bat es zu Vereinfachung des Geschäfts und nach
den Gusetehen mC zweckmäßig geschienen, den nurgedachten Landeskheil den Rekruzenssesen
Schleiz und Ebersdorf in der Weise einzuverleiben, daß die Stadt Saalburg
und die Ortschaften jenseles der Saale der Fürstlichen geceusirungskommision in
oe n orf, der Theil diessekts der Saale aber der Fürstlichen Rekrutirungskommise
sion in Schlei] überwiesen werden, und beide genannte Behörden die militairpftichtige
junge nsa *d dieser Vereheilung zur Milirairloosung in der gesetzmäßigen Weise
berbeizuziehen babe
In Nosiheng dieser höchsten Orts genehmigten Maßregel sind die konkurrirenden
Behörden mit enrsprechender Weisung versehen werden, . werden die betreffenden Geistlichen
und Oersvorstände mie den thnen nach § 16. und 17. des Rekrutirungsmandats vom
2. Januar 1823 obliegenden Verpflichtungen von jetzt ab an die genannten Fuͤrstlichen Rekrutirungsbehoͤrden
in Schleiz und in Ebersdorf hiermit verwiesen.
Gera, am 18. Oktober 1851.
Vurstuich Veuß Plauisches Winisterium.
n Bretschnei
Schlick.