6. Die Schweiz.
Anf. Jannar. Nach dem Verichte des eidgenössischen Zoll-
departements über seine Geschäftsführung im Jahre 1883 haben die
Zolleinnahmen diejenigen des Jahres 1882 um 11 Mill. Fr. über-
stiegen.
Die Gesamtergebnisse der Zolleinnahmen, sowie der Einfuhr, der Aus-
fuhr und des Transiks sind damit auf eine seit dem Bestehen des eidgenössi-
schen Joltwoesens nicht erreichte Höhe gestiegen, wobei die Zollbezugskoten
sich auf die bis jeht niedrigste Prozentziffer der Nohreinnahmen — 7,814 Pro
44 belen- Was die Roheinnahmen im Jahre 1882 betrifft, jo erreichten
dieselben den Hetrag von 20,121.993 Fr.50S Ets.. womit die des Vorjahres
um 1,518.008 Fr. 58 Cts. überstiegen sind. Die Ursache dieser Mehrein-
nahmen ist auf den Umstand zurückzuführen, daß die mit dem Handelsvertrag
mit Frankreich in Kraft getretenen erhöhten Zollansähe im Jahre 1882 nur
in der Periode vom 20. Mai bis 31. Dezember Jur Anwendung kamen,
1883 dagegen während des gangen Jahres. In der bundesrätlichen Botschaft,
betreffend den neuen Zolltarif vom 3. November 1882, war der Ansicht
Ausdruck verliehen, daß als Wirkung der erhöhten Zölle für die Gesamt-
einnahme auf den mit erhöhten Zöllen belegten Waren ein Ausfall im Be-
lange von etwa 10 Prozent vorauszusehen sei. Diese Ansicht findet sich durch
die seither gemochten Erfahrungen bestätigt, indem gegenüber dem Durchschnilt
von 1872/81 sich für das Jahr 1883 eine Einnahmeverminderung um 12
Prozent auf den mit erhöhten Ansätzen belasteten Artikeln ergibt.
Anf. Januar. Von dem obligatorischen Referendum, für dessen
allgemeine Einführung seit einiger Zeit von den Ultramontanen und
Konservativen stark agitiert wird, wird in Baselland, wo es besteht,
ein Gebrauch gemacht, der ihm nicht zur Empfehlung gereicht.
Cs handelte sich um drei Gesehesvorlagen, welche nach Ansicht aller
Parteien wohlthätige und notwendige Bestimmungen enthielten, allgemein
empfohlen und von niemanden bekämpft worden waren. Was that nun aber
das Volk von Baselland? Erstens that es nichts, d. h. es ging nicht in
simmsähiger Anzahl zur Urne. Zweitens haben diejenigen, welche sich an
der Abstimmung beteiligten, in der Mehrgzahl gegen sämtliche Gesehesentwürfe
gestimmt. Unbestrittene Berbesserungen, die eingeführt werden sollten, sind
daher für längere Zeit wieder schlafen gelegt worden. Daß gegen irgendeine
der Vorlagen das Neferendum ergriffen worden wäre, wenn es bloß als
falultatives (Veto) bestanden hätte, ist nicht wahrscheinlich.