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werdende Ausscheidung czechischer Bezirke und Gemeinden aus diesen deutschen
Kreisgerichtssprengeln vorzunehmen; 2. auf derselben sprachenrechtlichen Grund-
lage wie für die genannten fünf deutschen Kreisgerichte für die übrigen
deutschen Teile des Landes drei neue Kreisgerichte im Nordosten, Westen
und Süden zu errichten; 3. die Bezirke thunlichst nach den Nationalitäten-
Verhältnissen abzugrenzen; 4. im Anschlusse an die neue Einteilung der Ge-
richtsbezirke zwei Senate beim Prager Obergerichte zu bilden; 5. die Ver-
waltungsbezirke ebenfalls nach sprachlichen Grenzen neu einzuteilen. Zur
Vorberatung dieses Antrages werde eine fünfzehngliederige Kommission, be-
stehend aus je fünf Mitgliedern aus jeder Kurie, gewählt.“
17. Dezember. (Böhmen.) Landtag verweist den Antrag
Trojan, betr. die Gleichberechtigung der czechischen und deutschen
Sprache, an die für den Antrag v. Plener gewählte Kommission.
17. Dezember. (Dalmatien.) Ernennung des FM. Ludwig
Freiherrn v. Cornaro zum Statthalter in Dalmatien.
19. Dezember. (Galizien.) Üüber die Benutzung der deut-
schen Sprache auf den galizischen Eisenbahnen erklärt der Statt-
halter in Beantwortung einer Interpellation,
daß die Verwaltung der galizischen Staatseisenbahnen strikte nach
den Bestimmungen des § 7 des Organisations-Statuts vorgehe, wonach im
internen Dienste die deutsche Sprache sowohl in Wort als auch in Schrift
zur Anwendung kommen müsse. Hievon könne umsoweniger Umgang ge-
nommen werden, als das Kriegsministerium auf die Durchführung der er-
wähnten Vorschrift großes Gewicht lege. Die Kriegsverwaltung sei es auch
gewesen, welche letzthin in einer Note die Normen bezüglich der Anwendung
der deutschen Sprache auf den galizischen Staatsbahnen der Bahndirektion
in Erinnerung gebracht habe, und zwar infolge der von einem höheren
Offizier auf einer Inspektionsreise gemachten Wahrnehmungen von Vernach
lässigung der deutschen Sprache.