III.
Portugal.
6. Februar. Der Marineminister erklärt in der Deputierten-
kammer, daß portugiesische Schiffe die Kongomündungen besetzt hätten.
Die Nachricht erweist sich später als irrig. Allem Anschein nach
haben die portugiesischen Schiffe den entsprechenden Befehl gehabt, haben
aber von der Ausführung desselben in Folge der drohenden Haltung der
dort stationierten englischen Schiffe davon Abstand genommen, ihr Vorhaben
auszuführen.
4. Februar — 21. März. Weltpostkongreß in Lissabon.
Der Kongreß ist von 63 Staaten beschickt. Deutschland ist durch den
Direktor im Reichspostamt Sachse und den Geheimen Postrat Fritsch vertreten.
Der portugiesische Minister des Auswärtigen Barbosa du Bocage er-
öffnet den Kongreß mit einer Ansprache, in welcher er der Verdienste des
Staatssekretärs von Stephan, der zuerst den großen Plan eines Weltpost-
vereins gefaßt und durchgeführt habe, gedenkt.
Der Kongreß vereinbart folgende Neuerungen: 1) Zulässigkeit der
Zirkulation von Doppelpostkarten (mit bezahlter Antwort) im ganzen Gebiete
der Union. 2) Vornahme der Transitstatistik alle drei Jahre während 28
Tagen, statt wie bisher alle zwei Jahre während eines Monats. 3) Auf-
stellung des Grundsatzes (Ausnahmen für einige Länder vorbehalten), daß
das Eigentumsrecht über Gegenstände, die in den Händen der Post sich be-
finden, dem Versender zusteht. 4) Ausdehnung des Instituts der Schieds-
gerichte im Falle von Anständen zwischen zwei oder mehreren Verwaltungen.
5) Erleichterung der Versendung von Drucksachen mit handschriftlichen Zu-
sätzen (auf Katalogen, Prospekten und Avisen, Bücherbestellzetteln, Fakturen
oder Rechnungen zu Büchersendungen 2c.). 6) Beseitigung des Ausschlusses
der Privatpostkarten vom internationalen Verkehr. 7) Aufstellung einheit-
licher Bestimmungen über Expreßbestellung der Briefpostsendungen. 8) Zu-
lafsung der Zeitungsmanufskripte zur Geschäftspapiertaxe. 9) Zulassung von
handschriftlichen Angaben über Gewicht, Maß, Dimension und verfügbare
Quantität bei den Warenmustern. 10) Aufstellung allgemeiner Vorschriften
über die Vornahme der Statistik des Postverkehrs der einzelnen Länder.
11) Erhöhung des Maximums der Wertdeklaration bei Wertbriefen für diejenigen
Länder, die überhaupt ein Maximum festzustellen für gut finden, von 5000
auf 10 000 Fr. 12) Ausdehnung des Verkehrs mit Wertbriefen auf sämt-