Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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führt  bei  Offizieren  zu  denjenigen  Freiheitsbeschränkungen,  welche
man  in  Deutschland  mit  dem  Worte  „Stubenarrest“  wiederzugeben
pflegt.  Je  nach  der  Anordnung  des  den  Arrestbefehl  erlassenden
Offiziers  ist  der  Stubenarrest  bald  ein  leichter,  bald  ein  strenger.
Die  Art  des  Stubenarrestes,  sowie  etwaige  spätere  Aenderungen,
werden  dem  Beschuldigten  stets  schriftlich  bekannt  gegeben.  Der
festgenommene  Offizier  kann  nicht  verlangen,  einem  Militärgerichte
vorgeführt  zu  werden;  er  muss  seine  Dienstpflichten  wieder  aufnehmen,
  falls  der  Arrest  wieder  aufgehoben  werden  sollte.  Diese
Wiederaufhebung  setzt  indessen  in  der  Regel  die  Zustimmung
des  höchsten  Vorgesetzten  voraus,  welchem  die  Festnahme  gemeldet
  worden  ist,  und  es  bleibt  dem  Offizier  unbenommen,  sich
beim  Chefkommandeur  der  Armee  zu  beschweren.  In  wie  weit
der  arrestirte  Offizier  die  bürgerlichen  Gerichte  anrufen  kann,
wird  weiter  unten  zu  prüfen  sein.

Auf  Unteroffiziere  finden  im  Allgemeinen  die  obigen  Bestimmungen
  über  leichten  und  schweren  Stubenarrest  Anwendung.
Es  bedarf  kaum  der  Erwähnung,  dass  leichtere  Vergehen  ohne
Festnahme  erledigt  werden,  und  dass  die  Festnahme  hinausgeschoben
  wird,  so  lange  Zweifel  obwalten.

Mannschaften  werden  auf  die  Wache  abgeführt  oder,  falls
ausreichende  Wachlokalitäten  fehlen,  einem  bürgerlichen  Gefangenhause
  überwiesen.  Auch  hier  ist  Voraussetzung,  dass  ein  schwereres
Delikt  in  Frage  steht,  welches  nicht  ohne  Festnahme  erledigt
werden  kann.  Je  nachdem  es  sich  um  die  Regiments-  oder
Garnisonswache  handelt,  bedarf  es  zur  Freilassung  der  Zustimmung
des  Regiments-  oder  Garnisonskommandeurs.  Dem  Wachhabenden,
welcher  verpflichtet  ist,  jede  eingelieferte  Person  aufzunehmen,
soll  binnen  24  Stunden  nach.  der  Einlieferung  eine  von  dem  die
Einlieferung  anordnenden  Offizier  oder  Unteroffizier  gezeichnete
Strafanzeige  behändigt  werden,  welche  kurz  die  wesentlichen  Merkmale
  des  Delikts  und  das  Belastungsmaterial  anzugeben  hat.  Im
Falle  die  Strafanzeige  nicht  eingeht,  und  Aufforderungen  zur