Full text : Fabrikschulen.

Vorteile  der  Werkschulen.  21

reichten  Grenze  angespannt  werden  kann,  zu  gefährden  vermag.
In  den  Werkschulen  ist  nun  ein  Mittel  gegeben,  den  an  sich  sehr
berechtigten  Wünschen  betreffs  Ausbau  und  Entwickelung  der  Fortbildungsschulen
  in  weitestem  Maße  Rechnung  zu  tragen  und  dennoch
alle  die  geradezu  unhaltbaren  Zustände  zu  vermeiden,  die  durch  eine
Erteilung  des  Pflichtfortbildungsschul-Unterrichts  in  der  oben  verlangten
  Weise  entstehen  würden.

Vorteile  für  Staat  und  Gemeinde.

Der  Staat  erkennt  dies  auch  selbst  an:

Der  Verwaltungsbericht  des  Königl.  Preuß.  Landesgewerbeamtes
  1907  sagt  u.  a.:  Die  von  Urternehmern  gewerblicher  Betriebe  für  ihre
jugendlichen  Arbeiter  eingerichteten,  als  Ersatz  der  Pflichtfortbildungsschulen
anerkannten  Fortbildungsschulen  (Werkschulen)  werden  durch  die  Unternehmer
  allein  erhalten.  Sie  haben,  wenn  sie  mit  Verständnis  und  Wohlwollen
eingerichtet  sind,  den  Vorzug,  daß  den  Schülern  weitere  Schulwege  erspart  werden,
und  daß  sich  der  Unterricht  unmittelbar  und  ständig  an  die  Berufsinteressen
der  Schüler  anschließen  kann.  Ihre  Höchstzahl  wird  zurzeit  (1907)  im  Regierungsbezirk
  Merseburg  mit  den  13  Schuler  der  Mansfeldschen  Kupferschiefer  bauenden
Gewerkschaft  erreicht.

In  Übereinstimmung  mit  dieser  Ansicht  begünstigt  die  Regierung
natürlich  die  Bildung  von  Werkschulen,  gestattet  die  Verwendung  nicht
seminaristisch  vorgebildeter  Angestellter  usw.  als  Leiter  und  Lehrer
an  den  Werkschulen  und  zeigt  sich  auch  sonst  nach  Möglichkeit  entgegenkommend
  gegenüber  etwa  geäußerten  Spezialwünschen  hinsichtlich
  des  Unterrichtsprogramms,  der  Wahl  der  Lehrmittel,  der  Lage  und
Größe  der  Räume.  Und  das  ist  nur  begreiflich,  denn  durch  die  Gründung
möglichst  zahlreicher  Fabrikschulen,  die  den  allgemein  zu  stellenden
Anforderungen  entsprechen,  wird  selbstverständlich  die  Staatskasse
immerhin  nicht  unerheblich  entlastet.

Die  Gemeinde  ist  in  der  gleichen  Lage,  müßte  sie  doch  für  eine  entsprechende
  Anzahl  Schüler  mehr,  die  nun  in  der  Werkschule  unterrichtet
werden,  Räume  stellen,  die  sie  auch  noch  zu  heizen  und  zu  beleuchten
hätte.  Dazu  übernimmt  ja  der  Staat  die  nach  Abzug  eines  von  der  Gemeinde
  für  die  Fortbildungsschulen  etwa  zu  erhebenden  Schulgeldes
noch  übrig  bleibenden  Kosten  für  die  Unterhaltung  der  Schulen  keineswegs
  ganz,  sondern  gewährt  nur  Zuschüsse,  so  daß  die  Gemeinde  in  die
Lage  kommen  kann,  bis  zu  %,  dieser  Kosten  aus  ihren  Kassen  decken  zu
müssen,  was  natürlich  bei  den  Werkschulen  in  Wegfall  kommt  oder  doch,
entschließt  sich  zur  Förderung  solcher  Fabrikschulen  in  ihrem  Gebiete
die  Gemeinde  zu  Beiträgen,  zum  mindesten  sehr  reduziert  werden
kann.