434 Rastland. (März Mitte- 21.)
— man spricht von mehreren Hundert — in Petersburg, Charkow
und anderwärts im Gefolge. Endlich entdeckt man auch in der etwa
2 Meilen von Petersburg entfernten Sommerfrische Pargolowo den
Sitz der Konspiration.
Obgleich bekannt wird, daß die ersten Nachrichten über das geplante
Attentat der Petersburger holtei von der deutschen in Berlin zugegangen
find, wird in den russischen Zeitungen doch die Meinung andauernd vertreten,
daß „die europäische Politik selbst die Anarchisten 22 um auf Rußland
eine Pression auszuüben, damit es zum Dreikaiserbündnisse beitrete.“ Katkow
sagt: Is fecit, cui prodest.
Sogleich darauf werden noch verschiedene geplante Attentate gemeldet
und auch von einem zur Ausführung in Gatschina gekommenen berichtet,
doch diese Gerüchte wieder dementiert, sodaß es nicht möglich ist, völlige
Klarheit darüber zu gewinnen.
Mitte März. Der Zar genehmigt einen vom Justizminister
Manassein vorgelegten Antrag, wonach für jedes Gerichtsverfahren
künftig auf Antrag des Justizministers die Oeffentlichkeit
ausgeschlossen werden kann.
Der Reichsrat hatte mit 32 gegen 20 Stimmen die Billigung abgelehnt,
nachdem besonders der frühere Justizminister Pahlen ausgeführt
hatte, daß damit aller Willkür die Thür gröffnet sei und der Minister bald
den Einflüssen von oben und unten dabei erliegen werde; auch ein Gutachten
des auswärtigen Ministeriums hatte sich im Hinblick darauf, daß die fremden
Staaten, welche bisher Verbrecher ausgeliefert hätten, diesen geheimen Gerichtshöfen
gegenüber ihr Verhalten ändern würden, dagegen ausgesprochen.
21. März. (Deutschland.) Nachdem in der russischen
Presse über ungünstige Beziehungen zwischen Deutschland und Rußland
viel geschrieben worden und namentlich der deutsche Geschäftsträger
in Sofia heftig angefeindet worden, weil er angeblich russische
Unterthanen, die bei dem Rustschucker Aufstande beteiligt gewesen,
nicht gegen die Hinrichtung geschützt habe, bringt der „Regierungsbote“
das nachstehende Kommuniqus:
„Infolge der im vorigen Jahre in etlichen russischen Zeitungen erschienenen
unbegründeten Gerüchte über die angeblich ungünstigen Beziehungen
der deutschen Regierung zu uns, wurde im „Regierungsboten“ vom 3. Dezember
1886 mitgeteilt, daß die gedachten Beziehungen keinen Grund zu den
eringsten Befürchtungen geben. Ungeachtet einer solch entschiedenen Erklärung
seitens der Regierung begannen jene Gerüchte wieder in den Zeitungen aufzutauchen,
insbesondere nach dem blutigen Gericht, welchem die Teilnehmer
an dem mißlungenen Rustschuker Aufstande unterworfen wurden. Etliche
Zeitungen dehnten ihre Unmäßigkeit und Parteilichkeit so weit aus, daß sie
nicht Anstand nahmen, die deussche Regierung und deren Agenten in Bul-Harien
selbst für das in Rustschuk vollzogene Gericht verantwortlich zu machen.
ie Regeln der Moral verpflichten Jeden, welcher eine derartige schwere
Auschuldigung zu formulieren sich entschließt, auch genügende Beweise zur
Bekräftigung derselben vorzubringen. Bei dem Mangel solcher Beweise ist
es jedoch nicht möglich, eine Grenze zu ziehen zwischen einer Anschuldigung
und müßigen Verleumdung, welche ebenso unvereinbar mit der Würde eines