Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

434  Rastland.  (März  Mitte-  21.)

—  man  spricht  von  mehreren  Hundert  —  in  Petersburg,  Charkow
und  anderwärts  im  Gefolge.  Endlich  entdeckt  man  auch  in  der  etwa
2  Meilen  von  Petersburg  entfernten  Sommerfrische  Pargolowo  den

Sitz  der  Konspiration.

Obgleich  bekannt  wird,  daß  die  ersten  Nachrichten  über  das  geplante
Attentat  der  Petersburger  holtei  von  der  deutschen  in  Berlin  zugegangen
find,  wird  in  den  russischen  Zeitungen  doch  die  Meinung  andauernd  vertreten,
daß  „die  europäische  Politik  selbst  die  Anarchisten  22  um  auf  Rußland
eine  Pression  auszuüben,  damit  es  zum  Dreikaiserbündnisse  beitrete.“  Katkow
sagt:  Is  fecit,  cui  prodest.

Sogleich  darauf  werden  noch  verschiedene  geplante  Attentate  gemeldet
und  auch  von  einem  zur  Ausführung  in  Gatschina  gekommenen  berichtet,
doch  diese  Gerüchte  wieder  dementiert,  sodaß  es  nicht  möglich  ist,  völlige
Klarheit  darüber  zu  gewinnen.

Mitte  März.  Der  Zar  genehmigt  einen  vom  Justizminister
Manassein  vorgelegten  Antrag,  wonach  für  jedes  Gerichtsverfahren
  künftig  auf  Antrag  des  Justizministers  die  Oeffentlichkeit
  ausgeschlossen  werden  kann.

Der  Reichsrat  hatte  mit  32  gegen  20  Stimmen  die  Billigung  abgelehnt,
  nachdem  besonders  der  frühere  Justizminister  Pahlen  ausgeführt
hatte,  daß  damit  aller  Willkür  die  Thür  gröffnet  sei  und  der  Minister  bald
den  Einflüssen  von  oben  und  unten  dabei  erliegen  werde;  auch  ein  Gutachten
des  auswärtigen  Ministeriums  hatte  sich  im  Hinblick  darauf,  daß  die  fremden
Staaten,  welche  bisher  Verbrecher  ausgeliefert  hätten,  diesen  geheimen  Gerichtshöfen
  gegenüber  ihr  Verhalten  ändern  würden,  dagegen  ausgesprochen.

21.  März.  (Deutschland.)  Nachdem  in  der  russischen
Presse  über  ungünstige  Beziehungen  zwischen  Deutschland  und  Rußland
  viel  geschrieben  worden  und  namentlich  der  deutsche  Geschäftsträger
  in  Sofia  heftig  angefeindet  worden,  weil  er  angeblich  russische
Unterthanen,  die  bei  dem  Rustschucker  Aufstande  beteiligt  gewesen,
nicht  gegen  die  Hinrichtung  geschützt  habe,  bringt  der  „Regierungsbote“
  das  nachstehende  Kommuniqus:

„Infolge  der  im  vorigen  Jahre  in  etlichen  russischen  Zeitungen  erschienenen
  unbegründeten  Gerüchte  über  die  angeblich  ungünstigen  Beziehungen
der  deutschen  Regierung  zu  uns,  wurde  im  „Regierungsboten“  vom  3.  Dezember
  1886  mitgeteilt,  daß  die  gedachten  Beziehungen  keinen  Grund  zu  den

eringsten  Befürchtungen  geben.  Ungeachtet  einer  solch  entschiedenen  Erklärung
seitens  der  Regierung  begannen  jene  Gerüchte  wieder  in  den  Zeitungen  aufzutauchen,
  insbesondere  nach  dem  blutigen  Gericht,  welchem  die  Teilnehmer
an  dem  mißlungenen  Rustschuker  Aufstande  unterworfen  wurden.  Etliche
Zeitungen  dehnten  ihre  Unmäßigkeit  und  Parteilichkeit  so  weit  aus,  daß  sie
nicht  Anstand  nahmen,  die  deussche  Regierung  und  deren  Agenten  in  Bul-Harien
  selbst  für  das  in  Rustschuk  vollzogene  Gericht  verantwortlich  zu  machen.

ie  Regeln  der  Moral  verpflichten  Jeden,  welcher  eine  derartige  schwere
Auschuldigung  zu  formulieren  sich  entschließt,  auch  genügende  Beweise  zur
Bekräftigung  derselben  vorzubringen.  Bei  dem  Mangel  solcher  Beweise  ist
es  jedoch  nicht  möglich,  eine  Grenze  zu  ziehen  zwischen  einer  Anschuldigung
und  müßigen  Verleumdung,  welche  ebenso  unvereinbar  mit  der  Würde  eines