Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

v.  Göschen)  und  Ulpians  regulse  (Ausg.
v.  Hugo)  gebrauchen.

Römische  Rechtsgeschichte  nach
Schweppe  liest  fünfmal  wöchentlich  um
7  oder  um  3  Uhr  Prof.  D.  Eloßius.
Dieselbe  trägt  auch  Privatdocent  Lang
nach  Haubold,  lo##ttulion.  jur.  cir.
bistorico  —  dogm.  Epit.  Lips.  1821  vor.

Prof.  10.  Michaelis  wird  teutsches
Privatrecht  in  Verbindung  mit  dem
Privat  =  Cameralrecht  nach  seinem
Grundriß  zu  Vorlesungen  über
das  teutsche  Privatrecht.  Tüb.  1819.
von  10—11  vortragen.

Die  Geschichte  der  Teutschen  in
der  Entwickelung  der  teutschen  Reichsund
  Rechts-Geschichte,  und  mit  besonderer
Rücksicht  auf  die  Ausbildung  der  teutschen
Reichs-Territorial=  Staats-Kirchen=  und
Gerichts-Verfassung  lehrt  nach  eigenem
Plane  Prof.  D.  Michaelis  fünfmal
wöchentlich  von  6—9  Uhr.

Gemeines  und  württembergisches
Strafrecht  liest  nach  Feuerbach  Vice-Direktor
  v.  Weber  sechsmal  wöchentlich
von  3—4  Uhr  (Donnerstags  von  3—9.)

Das  katholische  und  protestantische,
  gemeine  und  württembergische
  Kirchenrecht  wird  nach  Böhmer
Prof.  D.  Michgelis  von  4—5  Uhr  vortragen.


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Württembergisches  Priratrecht
trägt  nach  eigenem  Plane  Prof.D.  Cloßius
funfmal  wdchentlich  um  3  oder  4  Uhr  vor.

Gemeinen  und  württembergischen
  Civil-Prozeß  lehrt  Prof.  D.
v.  Malblank  nach  Martins  Lehrbuch
um  7  Uhr  Morgens.

Denselben  trägt  nach  demselben  Lehrbuch
Prof.  D.  Scheurlen  in  der  gleichen
Stunde  sechsmal  wöchentlich  vor.

Gemeinen  und  württembergischen
  Concurs-Prozeßf  nach  Danz
wird  2—ömal  woöchentlich  in  noch  zu  bestimmenden
  Stunden  Prof.  D.  Cloßius
vortragen.

Polizeirecht,  (.  Staatswirthschaft.

Katholisches  Kirchenrecht,  s.Theologie.


Zu  einem  Praktikum  und  Relatorium
  mit  Ausarbeitungen  sowohl  nach
der  Form  des  gemeinen,  als  der  neuen
des  württembergischen  Rechts  erbietet  sich
Prof.  D.  v.  Malblank  3—4zmal  wöchentlich.


Prof.  D.  Scheurlen  erbietet  sich  zu
einem  Criminal  =  und  Concurs-Praktikum
  und  Relatorium  3—4
mal  wöchentlich  von  3  4  Uhr.

Pupillenrath  Jeitter  erbietet  sich  zu
Vorlesungen  über  die  richtige  Vornahme
der  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichts-