Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXIV. Band. (24)

XX.  Syslematischeß  Register.

erlaubten  Handlungen  auf  dle  Erben  des  Thäters  passiv  unbedingt
übrr?  33.  6)  Beweis  kulposer  Körperverletzung.  nach  dem.  Aqullischen
  Gesetze.  335.  1)  Begründung  der  Cntschädigungs=  und
Schmerzengeldklage,  wenn  auch  auf  Seite  des  Beschädigten  fahrlässig
  gehandelt  wurde.  315.  —  b)  Injurien.  a#  MWlrkung
der  Einrede  der  Anrelzung.  Bayer.  Recht.  48.  )  Ehrendeklaration
  nach  bayer.  Rechte.  95.  (Berichtigung  128.)  —  c)  Außer.
eheliche  Geschlechtsgemeluschafet.  «)  Die  civilrechtlichen
Folgen  richten  sich  nach  den.  Gesetzen  des  Ortes,  wo  der  betreffende
Belschlaf  verübt  wurde,  auch  dann,  wenn  dieser  Ort  im  Auslande
llegt.  234.  )  Kurkostenforderung  in  Folge  der  Enkbindung.  446.
?)  Elnrede  der  mehreren  Zuhälter  nach  Bamb.  Recht.  127.

D.  Familienrecht.  a)  Heirathskontrakte  nach  deutschorden'schem
  Rechte.  202.  b)  Heirathsgutsforderung  nach  Bamberger
  Recht.  144.  e)  Zweite  Ehe  mit  einer  „Lohnfrau“":
Fränk.  Recht.  78.  d)  Durch  Wiederverehellchung  wird  die  Elnkindschaft
  nicht  aufsgehoben.  Fränk.  Recht.  195.  e)  Die  eheliche
Gütergemelnschaft  in  Landsberg.  103.  1)  Güterstand  israelktischer
Ehelente,  deren  Ehe  vor  dem  Gesetze  v.  29.  Juni  1851  unter  der
Herrschaft  des  Bamberger  Landr.  abgeschlossen  wurde.  175.  g)  Ehelicher
  Güterstand  im  Fürstenthum  Oettingen-Spielberg.  139.  n)  Haftung
  der  mit  ihrem  Ehemanne  zu  offenem  Kram  und  Vaden  sitzenden
Ehefrau  für  die  Gewerbsschulden  nach  gem.  Rechte.  255.  i)  Umfang
der  Beweislast  bezüglich  der  desfallsigen  Haftung  der  Ehefrau.  Bayer.
Recht.  390.  k)  Haftet  nach  Lindauer  Statutarrecht  eine  Ehekrau,
  welche  mit  ihrem  Manne  zu  offenem  Kram  und  Laden  sitzt
oder  offene  Wirthschaft  treibt,  überhaupt  und  insbesondere  auch
dann  für  die  während  der  Ehe  kontrahirten  Schulden  desselben.
wenn  sie  ihre  Illatensorderung  auf  dessen  Anwesen  hypothekarlsch
versichern  lie.  129.  1)  Gemeinschaftliche  Schulden  der  Ehelente)
Verwendung  derselben  zum  eigenen  besonderen  Nutzen  der  Ehefrau.
Bayer.  Recht.  303.  m)  Befugniß  der  in  allg.  Gütergemeinschaft
lebenden  Ehefrau  zur  ProzeßHführung,  während  der  Ehemann  eine
Zuchthausstrase  verbüßt.  Fränk.  Recht.  1168.  n)  Clvilrechtliche
Folgen  der  Scheidung  katholischer  Ehelente  von  Tisch,  und  Bett
auf  unbestimmte  Beit  nach  bayer.  Rechte.  252.  (Berichtigung  272.
#o)  Die  im  bayer.  Landr.  Th.  I  Kap.  6  8.  43  dem  unschuldigen
Ehetbeile  bei  der  Vermögensseparation  eingeräumten  Ansprüche
enthalten  für  denselben  nicht  auch  das  Recht  der  gleichzeitigen  Geltendmachung
  allenfallsiger  ihm  von  dem  schuldigen  Theile  für  selnen
wirklichen  Vorablebensfall  zugedachter  Erbrechte,  260.  p#))  Einrede
  der  Condonation  nach  gem.  protest.  Eherechte.  320.  q)  Obrigkeitliche
  Genehmigung  der  Vergleiche  über  Alimentenforderungen
Pflegbefohlener  yach  bayer.  Rechte.  349.  .  -«  ,

Erd-echtn)TransmissioTheockosinna.207.h)EI-kcchtuug
und  Hinterlegung  elnes  Privattestamentes  nach  der  Kemptener
Verordnung  vom  11.  Dezember  1760.#311.  c.  Testamente,  wodurch
  der  Vater  sein  außereheliches  Kind  auf  mehr  als  den  Unterhalt
  zum  Erben  einsetzt,  können.  nach  bayer.  Rechte  von  des  Maters
Seitenverwandten  angefochten  werden.  364.  d)  Aeltere  Famlllen-Adelkommisse
  durch  eln  Prohibitiogesetz  aufgehoben.  Die  Nlchtigkelt

—