XX. Syslematischeß Register.
erlaubten Handlungen auf dle Erben des Thäters passiv unbedingt
übrr? 33. 6) Beweis kulposer Körperverletzung. nach dem. Aqullischen
Gesetze. 335. 1) Begründung der Cntschädigungs= und
Schmerzengeldklage, wenn auch auf Seite des Beschädigten fahrlässig
gehandelt wurde. 315. — b) Injurien. a# MWlrkung
der Einrede der Anrelzung. Bayer. Recht. 48. ) Ehrendeklaration
nach bayer. Rechte. 95. (Berichtigung 128.) — c) Außer.
eheliche Geschlechtsgemeluschafet. «) Die civilrechtlichen
Folgen richten sich nach den. Gesetzen des Ortes, wo der betreffende
Belschlaf verübt wurde, auch dann, wenn dieser Ort im Auslande
llegt. 234. ) Kurkostenforderung in Folge der Enkbindung. 446.
?) Elnrede der mehreren Zuhälter nach Bamb. Recht. 127.
D. Familienrecht. a) Heirathskontrakte nach deutschorden'schem
Rechte. 202. b) Heirathsgutsforderung nach Bamberger
Recht. 144. e) Zweite Ehe mit einer „Lohnfrau“":
Fränk. Recht. 78. d) Durch Wiederverehellchung wird die Elnkindschaft
nicht aufsgehoben. Fränk. Recht. 195. e) Die eheliche
Gütergemelnschaft in Landsberg. 103. 1) Güterstand israelktischer
Ehelente, deren Ehe vor dem Gesetze v. 29. Juni 1851 unter der
Herrschaft des Bamberger Landr. abgeschlossen wurde. 175. g) Ehelicher
Güterstand im Fürstenthum Oettingen-Spielberg. 139. n) Haftung
der mit ihrem Ehemanne zu offenem Kram und Vaden sitzenden
Ehefrau für die Gewerbsschulden nach gem. Rechte. 255. i) Umfang
der Beweislast bezüglich der desfallsigen Haftung der Ehefrau. Bayer.
Recht. 390. k) Haftet nach Lindauer Statutarrecht eine Ehekrau,
welche mit ihrem Manne zu offenem Kram und Laden sitzt
oder offene Wirthschaft treibt, überhaupt und insbesondere auch
dann für die während der Ehe kontrahirten Schulden desselben.
wenn sie ihre Illatensorderung auf dessen Anwesen hypothekarlsch
versichern lie. 129. 1) Gemeinschaftliche Schulden der Ehelente)
Verwendung derselben zum eigenen besonderen Nutzen der Ehefrau.
Bayer. Recht. 303. m) Befugniß der in allg. Gütergemeinschaft
lebenden Ehefrau zur ProzeßHführung, während der Ehemann eine
Zuchthausstrase verbüßt. Fränk. Recht. 1168. n) Clvilrechtliche
Folgen der Scheidung katholischer Ehelente von Tisch, und Bett
auf unbestimmte Beit nach bayer. Rechte. 252. (Berichtigung 272.
#o) Die im bayer. Landr. Th. I Kap. 6 8. 43 dem unschuldigen
Ehetbeile bei der Vermögensseparation eingeräumten Ansprüche
enthalten für denselben nicht auch das Recht der gleichzeitigen Geltendmachung
allenfallsiger ihm von dem schuldigen Theile für selnen
wirklichen Vorablebensfall zugedachter Erbrechte, 260. p#)) Einrede
der Condonation nach gem. protest. Eherechte. 320. q) Obrigkeitliche
Genehmigung der Vergleiche über Alimentenforderungen
Pflegbefohlener yach bayer. Rechte. 349. . -« ,
Erd-echtn)TransmissioTheockosinna.207.h)EI-kcchtuug
und Hinterlegung elnes Privattestamentes nach der Kemptener
Verordnung vom 11. Dezember 1760.#311. c. Testamente, wodurch
der Vater sein außereheliches Kind auf mehr als den Unterhalt
zum Erben einsetzt, können. nach bayer. Rechte von des Maters
Seitenverwandten angefochten werden. 364. d) Aeltere Famlllen-Adelkommisse
durch eln Prohibitiogesetz aufgehoben. Die Nlchtigkelt
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