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aufleben des Namens Land-Hofmeister hatte es seine
ganz eigene Beschafsfenbeit.
Ein hungriger Graf, Johann Franz Ferdinand
von Würben, zu jeder Schmach und Schande bereitwillig,
wenn sie nur Nahrung und Geld gab, bequemte sich gegen
eine ansehnliche Pension zum Titel eines Ehemannes von
Fräulein Grävenitz, und überließ den Genuß der ehelichen
Rechte dem Herzog Damit nun also das Fränlein Christiane
Wilhelmine von Grävenitz Frau Land-Hofmeisterin beißen
koͤnnte, so erhielt er den Namen Land-Hofmeister, und
lebte als wirtembergischer Land-Hofmeister, Geheimenrathsund
Kricgeratbspräsident beständig außer Landes. .
Jeue erstgenannten Männer waren also die erste Ladung,
die die Grävenitzische Faktion in das Gebeimeraths-Collegium
absetzte. Es war ein Haufen, wie auf der Landstraße zusammen
gerrieben, und es ließ sich auch wohl vorhersehen, daß
selbst die herrschende Faktion manchen dieser Gläcksritter nicht
lange werde brauchen können. Unterdeß wer den nachherigen,
bald darauf folgenden Zustand sah, pries doch noch diese Zeiten
glücklich.
Die Besorgung der wichtigsten Angelegenheiten des Staates
hatte noch ihren ziemlich regelmäßigen Gang, die alten
Formen wurden noch respektirt, und während daß Herzog
Eberhard Ludwig in den Feldzügen von 1741 und 1712 das
Kommando der Reichsarmee am Oberrhein führte, war diesem
Collegium mit größerer Gewalt, als je nachher in ähnlichen
Fällen geschehen, die Interims-Regierung übertragen.
Erst also sechs Jahre nach dieser ersten Besetzung ging
wieder eine Verwandlung vor, die fast eben so groß, als die
erstere war, und bei der man bloß Seuberten und Frommann