Bie Gesterreichisch-Augzarische Monarchie. (Febr. 13.—20.) 191
es zeigte sich im Laufe der Verhandlungen die Notwendigkeit, das
ganze System der Personalsteuern fast durchgehends von Grund auf
neu aufzubauen.
13. Februar. Graf Hartenau, der das österreichische Staats-
bürgerrecht erworben hat, wird vom Kaiser in Privataudienz em-
pfangen.
18. Februar. Tod des Grafen Julius Andrassy.
18. Februar. (Wien: Abgeordnetenhaus.) Der Präsi-
dent teilt den Tod des Grafen Julius Andrassy mit und widmet
demselben einen warmen Nachruf, in welchem er des Verstorbenen
hervorragende Stellung und große Verdienste um Kaiser und
Staat, insbesondere aber seinen Anteil an dem Zustandekommen
des österreichisch-deutschen Bündnisses unter lebhaftem Beifall des
Hauses hervorhebt. Die Abgeordneten geben ihre Teilnahme durch
Erheben von den Sitzen Ausdruck.
18. Februar. (Pest.) Sämtliche Blätter würdigen in tief
empfundenen Worten die großen Verdienste Andrassys um den un-
garischen Staat und die Monarchie. Insbesondere heben die Zei-
tungen die Begründung des deutschen Bündnisses hervor, welches
die Frucht einer großdurchdachten, zielbewußten, Jahre hindurch
mit ungewöhnlich großem Geschick verfolgten auswärtigen Politik
gewesen sei.
18. Februar. Der Kaiser richtet ein Handschreiben an die
Gräfin Andrassy.
19. Februar. (Prag.) In der Sitzung der Prager Handels-
kammer erklären die deutschen Mitglieder, an den Bestrebungen
zum allgemeinen Gelingen der Jubiläums-Ausstellung Böh-
mens teilnehmen zu wollen. Die Kammer wählt 6 Deutsche und
10 Tschechen in das Ausstellungskomitee.
19. Februar. Die Leichenfeier für Graf Andrassy findet
in Pest statt; auch der Kaiser nimmt daran teil.
20. Februar. Die Jungtschechen beschließen eine Publi-
kation, worin ausgeführt wird,
daß der geschlossene Ausgleich als ein Privatabkommen einzelner Per-
sonen, die dazu kein Mandat von der Bevölkerung gehabt hätten, die letztere
nicht binden könne. Nachdem sodann mehrere Punkte der Vereinbarung als
unannehmbar bezeichnet worden, wird das tschechische Volk ersucht, von sämt-
lichen Abgeordneten die Niederlegung der Mandate zu verlangen, wobei sich
die jungtschechischen Bolksvertreter ohne weiteres bereit erklären, sich einer
neuen Wahl zu unterwerfen, vorausgesetzt, daß die Alttschechen das Gleiche
thäten.