I##alien. (Febr. 6.—März 4.) 247
geräumt; da eine Verschwörung scheinbar bundesfreundlicher Häupt-
linge entdeckt wird, welche darauf abzielt, Massauah bei der weiten
Entfernung der italienischen Hauptmacht zu überfallen.
6. Februar. (Abgeordnetenkammer.) Die Anfrage des
irredentistischen Imbriani wegen des amtlichen Verbots der Ge-
denkfeier der römischen Republik vom Jahre 1849 beant-
wortet Crispi dahin, daß die Regierung glaube, es handle sich
dabei nicht um die Feier einer geschichtlichen Thatsache, sondern
vielmehr darum, Ereignisse in Erinnerung zu bringen, welche Frank-
reich unangenehm berühren könnten. Italien befinde sich aber in
ausgezeichneten Beziehungen zu Frankreich und wolle sie erhalten.
8. Februar. Kardinal Pecci, Bruder des Papfstes, stirbt.
13. Februar. (Deputiertenkammer.) Bei der Budget-
beratung erklärt der Finanzminister, der Fehlbetrag, der im letz-
ten Finanzjahre 250 Millionen betragen habe, werde im nächsten
Jahre nur 32 Millionen ausmachen. Man könne daher abwarten,
ob den Steuerträgern nicht neue Opfer zu ersparen seien. Der
Minister weist ziffermäßig nach, daß die Beschaffenheit des italieni-
schen Budgets keineswegs eine ausnahmsweise sei und man daher
kein Recht habe, die Festigkeit des italienischen Kredits in Zweifel
zu ziehen.
15. Febr. Die Kammer nimmt das Budget pro 1890/91 an.
27. Februar. Ein neu veröffentlichtes Grünbuch über die
Besetzung von Keren-Asmara enthält eine Depesche vom 25.
Juli 1889, aus welcher hervorgeht, daß ein Vertrag zwischen Italien
und Aethiopien das Recht Italiens auf Keren und Asmara an-
erkennt.
26. Februar. Die „Agenzia Stefani“ erkärt die Nachricht
eines neapolitanischen Blattes, daß König Menelik eine Pro-
testnote gegen Italien an die Mächte gerichtet habe, für unrichtig.
Die Nachricht sei augenscheinlich dadurch veranlaßt, daß König
Menelik seine Thronbesteigung den Mächten direkt angezeigt, weil
er damals keinen amtlichen Vertreter Italiens zur Seite gehabt
habe. Die italienische Regierung habe unter Berücksichtigung der
damaligen Verhältnisse erklärt, daß künftighin solche Mitteilungen
gemäß der vom Könige Menelik eingegangenen Verpflichtungen nur
durch Vermittlung der italienischen Regierung erfolgen könnten.
4. März. In der Kammer wird ein Grünbuch über
Aethiopien (Abessinien) verteilt. Dasselbe umfaßt die Zeit vom