IX.
Schweiz.
7. Januar. In Bern werden außerordentliche Maßregeln
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit in Anlaß von Streik-
bewegungen getroffen.
26. Januar. Der Bundesrat beschließt Einladungen zu einer
internationalen Arbeiterschutzkonferenz für den Mai zu er-
lassen.
29. Januar. (Bern.) Die Ausnahmemaßregeln werden
wiederum aufgehoben.
30. Januar. Der Bundesrat fordert die Aargauische Regie-
rung auf, dem Bezirksammann Baumer von Rheinfelden die an-
gedrohte Veröffentlichung von Schriftstücken betreffend die Ange-
legenheit Wohlgemuth zu verbieten, widrigenfalls nach Maß-
gabe des Bundesstrafrechts gegen ihn verfahren würde. Wegen einer
früheren Veröffentlichung Baumers ist die Untersuchung noch an-
hängig. (Vgl. Jahrg. 1889, S. 258 ff.)
2. Februar. Die neue Verfassung des Kantons Basel wird
genehmigt.
4. Februar. Der Bundesrat erläßt die längst vorbereitete
Einladung zu der Arbeiterschutzkonferenz in Bern für den
7. Mai.
12. Februar. Dem Bezirksamtmann von Aargau wird wegen
unbefugter Veröffentlichung von Aktenstücken in der Wohlgemuth-
Angelegenheit von der Regierung des Kantons eine Ordnungs-
strafe von 50 Francs auferlegt; auch erhält derselbe einen ernsten
Verweis.
13. Februar. Die Einladung Deutschlands zur Arbeiter-
schutzkonferenz wird dem Bundesrat überreicht. Schweizerische