Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

272 Riederlande und Inxemburg. (Jan. 31. —Juli.) 
trauen, daß eine Mobilmachung der Armee befriedigend verlaufen 
werde. Gegebenenfalls sei er bereit, einem Generalausschusse jede 
gewünschte Auskunft zu erteilen. Die Kammer nimmt den Aus- 
schuß nicht an, da sie nicht in der Lage sei, die ihr zu machenden 
Mitteilungen zu beurteilen. Die Verantwortlichkeit müsse dem 
Kabinet überlassen bleiben. 
31. Januar. Die Erste Kammer verwirft mit 20 gegen 
19 Stimmen das Kolonialbudget, um dem Minister Keuchenius 
wegen Mißgriffe und Unthätigkeit ihr Mißtrauen auszudrücken. 
13. Februar. Eine französische Spezialmission betreffs der 
Grenzregulierungsfrage in Guyana trifft in Haag ein. 
18. Februar. Der bisherige Minister des Innern, Baron 
Mackay, wird an Stelle von Keuchenius zum Kolonialminister, 
und de Savornin-Lohman (Konservativer) zum Minister des 
Innern ernannt. 
14. Mai. Die Holländer erleiden auf Sumatra eine Nieder- 
lage gegen die Atchinesen. 
31. Mai. Der Generalgouverneur von Niederländisch-Indien 
meldet telegraphisch, die Lage in Atschin sei eine ernstere geworden, 
die Zahl der Feinde habe zugenommen, der Radscha, seinen Unter- 
thanen mißtrauend, sei in die Befestigung der Holländer geflüchtet. 
Von Java werden Truppenverstärkungen abgesandt. 
18. Juni. Eine allgemeine Waterloo-Feier findet im 
Lande statt. 
Juli. Der niederländische Gesandte in London, Graf von 
Bylandt, richtet an die „Times“ eine die Haltung seiner Re- 
gierung auf der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz motivierende 
Zuschrift gerichtet (s. Belgien). Dieselbe lautet: 
„Die Regierung der Niederlande ist gewiß Willens, mit den andern 
interessierten Mächten zusammenzuwirken, um dem Kongo-Staat die Mittel 
zu verschaffen, damit die gegen den Sklavenhandel beschlossenen Maßregeln 
zur Ausführung gebracht werden können. Die niederländische Regierung ist 
aber der Ansicht, daß die Brüsseler Konferenz nicht nur ihr ursprüngliches 
Programm, sondern auch ihre Kompetenz überschritten hat, indem sie als 
einzige Einnahmequelle Einfuhrzölle vorschlug, welche sicher ausschließlich 
den Handel des Auslandes belasten und eine Verletzung der Bestimmungen 
der Generalakte der Berliner Konferenz sein würden, welche den Kongo- 
Staat geschaffen hat. Damals wurde die Bedingung gesetzt, daß 20 Jahe 
lang im Kongo-Staat keine Einfuhrzölle erhoben werden sollten. Ausfuhr- 
zölle konnten auch in Erwägung gezogen werden, ebenso viele lokale direkte 
Steuern, welche von in Afrika angesiedelten Personen, aber nicht auf Waren 
erhoben werden könnten. Die Behauptung, der Handel der Niederlande 
mit der Westküste Afrikas sei höchst unbedentend, während ihre eigenen
	        
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