272 Riederlande und Inxemburg. (Jan. 31. —Juli.)
trauen, daß eine Mobilmachung der Armee befriedigend verlaufen
werde. Gegebenenfalls sei er bereit, einem Generalausschusse jede
gewünschte Auskunft zu erteilen. Die Kammer nimmt den Aus-
schuß nicht an, da sie nicht in der Lage sei, die ihr zu machenden
Mitteilungen zu beurteilen. Die Verantwortlichkeit müsse dem
Kabinet überlassen bleiben.
31. Januar. Die Erste Kammer verwirft mit 20 gegen
19 Stimmen das Kolonialbudget, um dem Minister Keuchenius
wegen Mißgriffe und Unthätigkeit ihr Mißtrauen auszudrücken.
13. Februar. Eine französische Spezialmission betreffs der
Grenzregulierungsfrage in Guyana trifft in Haag ein.
18. Februar. Der bisherige Minister des Innern, Baron
Mackay, wird an Stelle von Keuchenius zum Kolonialminister,
und de Savornin-Lohman (Konservativer) zum Minister des
Innern ernannt.
14. Mai. Die Holländer erleiden auf Sumatra eine Nieder-
lage gegen die Atchinesen.
31. Mai. Der Generalgouverneur von Niederländisch-Indien
meldet telegraphisch, die Lage in Atschin sei eine ernstere geworden,
die Zahl der Feinde habe zugenommen, der Radscha, seinen Unter-
thanen mißtrauend, sei in die Befestigung der Holländer geflüchtet.
Von Java werden Truppenverstärkungen abgesandt.
18. Juni. Eine allgemeine Waterloo-Feier findet im
Lande statt.
Juli. Der niederländische Gesandte in London, Graf von
Bylandt, richtet an die „Times“ eine die Haltung seiner Re-
gierung auf der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz motivierende
Zuschrift gerichtet (s. Belgien). Dieselbe lautet:
„Die Regierung der Niederlande ist gewiß Willens, mit den andern
interessierten Mächten zusammenzuwirken, um dem Kongo-Staat die Mittel
zu verschaffen, damit die gegen den Sklavenhandel beschlossenen Maßregeln
zur Ausführung gebracht werden können. Die niederländische Regierung ist
aber der Ansicht, daß die Brüsseler Konferenz nicht nur ihr ursprüngliches
Programm, sondern auch ihre Kompetenz überschritten hat, indem sie als
einzige Einnahmequelle Einfuhrzölle vorschlug, welche sicher ausschließlich
den Handel des Auslandes belasten und eine Verletzung der Bestimmungen
der Generalakte der Berliner Konferenz sein würden, welche den Kongo-
Staat geschaffen hat. Damals wurde die Bedingung gesetzt, daß 20 Jahe
lang im Kongo-Staat keine Einfuhrzölle erhoben werden sollten. Ausfuhr-
zölle konnten auch in Erwägung gezogen werden, ebenso viele lokale direkte
Steuern, welche von in Afrika angesiedelten Personen, aber nicht auf Waren
erhoben werden könnten. Die Behauptung, der Handel der Niederlande
mit der Westküste Afrikas sei höchst unbedentend, während ihre eigenen