Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

Vad  beutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  25.—29.)  61

des  Etatsjahres  1889  gegen  den  Voranschlag  Mehrerträge  bei
den  Zöllen  von  78,239,381,  bei  der  Tabaksteuer  von  196,579,  bei
der  Zuckersteuer  von  786,590,  bei  der  Salzsteuer  von  118,048,  bei
der  Brausteuer  von  3,791,397,  bei  den  Reichsstempelabgaben  von
13,929,558,  bei  der  Börsensteuer  von  11,951,707  und  beim  Privatlotteriestempel
  von  1,908,826  Mark,  Mindererträge  dagegen  bei
der  Branntweinmaterialsteuer  von  7,685,219  und  bei  der  Branntweinverbrauchsabgabe
  von  18.734,825  Mark  ergeben  haben.

25.  April.  (Bagamoyo.)  Emin  Pascha  bricht  mit  fünf
deutschen  Offizieren,  einer  starken  Abteilung  nubischer  Soldaten  und
etwa  600  Lastträgern  von  Bagamoyo  nach  dem  Innern  Afrikas  auf.

29.  April.  (Bagamoyo.)  Major  Wißmann  verläßt  Bagamoyo
  mit  zahlreichen  Truppen,  um  Kilwa  zu  unterwerfen.

29.  April.  (Abgeordnetenhaus.)  Sperrgeldergesetz.  Erste
Beratung.

Vorlage:  Entwurf  eines  Gesetzes  zur  Ausführung  des  §  9  des
Gesetzes,  betr.  die  Einstellung  der  Leistungen  aus  Staatsmitteln
für  die  römisch-katholischen  Bistümer  und  Geistlichen  vom  22.  April

Artikel  1.

Diejenigen  Beträge,  welche  auf  Grund  der  gemäß  8§  1  des  Gesetzes
vom  22.  April  1875  erfolgten  Einstellung  der  Leistungen  aus  Staatsmitteln
aufgesammelt  find,  werden  bei  dem  Inkrafttreten  gegenwärtigen  Gesetzes  zu
Gunsten  der  allgemeinen  Staatsfonds  vereinnahmt.

Dagegen  wird  vom  1.  April  1890  ab  aus  allgemeinen  Staatsfonds
für  kirchliche  Zwecke  der  katholischen  Kirche  eine  jährliche  Rente  von  fünfhundert
  schigtaufend  vierhundert  achtzig  Mark  acht  und  fünfzig  Pfennigen
(560,480  Mark  58  Pf.)  verwendet.

Artikel  2.

Von  dieser  Rente  werden  verwendet:  1)  für  die  Erzdiözese  Köln
114,520  Mark  62  Pf.,  2)  für  die  Erzdiözese  Gnesen-Posen  68,397  Mark
18  Pf.,  3)  für  die  Diözese  Kulm  34,424  Mark  79  Pf.,  4)  für  die  Diözese
Ermland  36,303  Mark  38  7  5)  für  die  Diözese  Breslau  51,901  Mark
29  "  6)  für  die  Diözese  Hildesheim  23,846  Mark  71  Pf.,  7)  für  die
Diözese  Osnabrück  11,405  Mark  29  Pf.,  8)  für  die  Diözese  Paderborn
41,382  Mark  76  Pf.,  9)  für  die  Diözese  Münster  53,734  Mark  34  Pf.,
10)  für  die  Diözese  Trier  74,284  Mark  77  Pf.,  11)  für  die  Diözese  Fulda
28,833  Mark  67  Pf.,  12)  für  die  Diözese  Limburg  19,964  Mark  57  Pf.,
13)  für  den  preußischen  Anteil  der  Erzdiözese  Prag  1186  Mark  27  Pf.,
14)  für  den  preußischen  Anteil  der  Erzdiözese  Olmütz  240  Mark  28  Pf.,
15)  für  den  preußischen  Anteil  der  Erzdiözese  Freiburg  54  Mark  66  Pf.,  zusammen
  560,480  Mark  58  Pf.

Artikel  3.

Die  Verwendung  innerhalb  der  einzelnen  Diöbzesen  nebst  Delegaturbezirken
  bezw.  innerhalb  der  einzelnen  preußischen  Diöbzesananteile  wird
zwischen  dem  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten  und  den  betreffenden
kirchlichen  Oberen  vereinbart.