Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechster Jahrgang. 1890. (31)

Allgemeine Chronik. IX 
— Großbritannien. Expedition gegen Witu wegen Ermordung des 
Deutschen Küntzel. 
20. Großbritannien. Anerkennung der brasilianischen Republik. 
24. Italien erkennt die brasilianische Republik an. 
28. Griechenland. Oppositionelle Wahlen, infolge deren das Ministe- 
rium Trikupis durch ein Ministerium Delyannis ersetzt wird. 
November. 
Anf. Vereinigte Staaten. Die Kongreßwahlen fallen demokratisch-frei- 
händlerisch aus. 
— Rußland. Der Großfürst-Thronfolger tritt eine Weltreise über In- 
dien an, die ihn zunächst nach Wien führt. 
Großbritannien übernimmt das Protektorat über Sansibar. 
Duutsches Reich und Italien. Caprivis Besuch in Mailand und 
onza. 
17. Deutsches Reich, Preußen. Der Landwirtschaftsminister v. Lucius 
wird durch v. Heyden ersetzt. 
18. Rußlenz, Ermordung des Generals Seliwerstow in Paris durch 
adlewski. 
23. Italien. Die allgemeinen Wahlen ergeben eine große Regierungs- 
majorität. 
— Niederlande. König Wilhelm III. f. Ihm folgt in Holland Kö- 
nigin Wilhelmine unter Regentschaft der Königin-Mutter Emma; 
in Luxemburg Herzog Adolf von Nassau. 
Großbritannien ergreift Besitz von Witu, Patta und Manda. 
Deutsches Reich. Das Alters= und Invaliditäts-Versicherungsgesetz 
wird vom 1. Januar 1891 an in Kraft gesetzt. 
Dezember. 
Auf. Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Handelskonferenz in Wien. 
— Spanien. Erfolgreiche Expedition nach den Karolinen. 
— RKurie. Schreiben des Kardinals Rampolla, welches die französischen 
Katholiken zur Teilnahme an dem republikanischen Staatsleben auf- 
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fordert. 
– Kiuhan. Maßregeln zur Russifizierung des finnländischen Gerichts- 
wesens. · 
4.—17. sheutsches Reich, Preußen. Sitzungen der Konferenz für Schul- 
reform. 
8. Italien. Grimaldi wird Finanzminister. 
— Schweiz. Gesetz wegen Auslieferung politischer Verbrecher. 
17. Deutsches Reich, Preußen. Erklärung des Ministers Herrfurth 
gegen die von der konservativen Partei ausgegangenen Amendements 
zu dem Landgemeindeordnungsgesetz.
	        
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