. Die dänischen Sprachrestripte vom Jahre 1851 und ihre Folgen. 431
Kiel verlor damit den Charakter einer Landesuniversität, der ihr doch
durch die Erklärungen der Großmächte gesichert sein sollte.
übersieht man diese Maßnahmen, die ein zusammenhängendes
Ganzes bilden, so muß man bekennen, die eiderdänische Regierung
hat nichts unterlassen, um zu ihrem heißersehnten nationalen Ziel zu
gelangen, soweit eben dieses durch bloße Verfügungen und Gesetze
möglich war; es fragte sich nur, ob mit einer Durchführung, insbesondere
der Sprachreskripte, gegen den ausgesprochenen Willen der
Bevölkerung, d. h. mit Zwang etwas zu erreichen sei, auch wenn nach
und nach national-dänische Geistliche, Beamten und Lehrer die früheren
deutschen ersetzten !) und die Bestrebungen der Regierung aus allen
Kräften mit gesetzlichen oder ungesetzlichen Mitteln zu fördern bemüht
waren. Mochte immerhin in den nördlichen Gebieten der Bevölkerung
die Überzeugung beizubringen sein, daß sie Dänen seien aus
uraltem Stamme, trotzdem sie nur jütisch redeten und sich selber Südjüten
nennen wollten, wie sollte dieses wohl in den niederdeutsch= oder
halb niederdeutschredenden mittleren Gegenden gelingen, wo eine zahlreiche
junge Mannschaft in Waffen gegen das Dänentum gestanden
und eben aus dem Felde heimgekehrt war? Aber man hatte Zeit und
rechnete auf die Zukunft.
Die Linie, die bis zum Jahre 1851, von den städtischen und
einigen ländlichen Enklaven weiter im Norden abgesehen, die Grenze
der deutschen und dänischen Kirchen= und Schulsprache bildete, hatte
das Herzogtum dem Areal nach in fast zwei gleiche Hälften geteilt;
der Zahl nach umfaßte aber dagegen die deutsche Kirchen= und
1) Nach Jahrbücher 1. v. J. 1858 waren in 7 Jahren von 292 Pfarrstellen
des Herzogtums, wovon damals 10 vakant, also von 282 Stellen 156 mit gebornen
Dänen besetzt; auch der Bischof war ein Däne. An den höheren Lehranstalten
waren in Hadersleben sämtliche 11 Lehrer, in Flensburg von 17
Lehrern 15, in Schleswig von 11 Lehrern 9 Dänen, unter 4 Oberbeamten
des Herzogtums 3, unter 81 Beamten der Landdistrikte 57, unter 19 Beamten
in den Städten 11, unter 17 Physicis 10 Dänen. Bei dem schleswigschen
Appellationsgericht standen 4 Dänen neben 4 Eingeborenen, in den Kanzleien
des schleswigschen Ministeriums 18 Dänen neben 7 Schleswigern, unter den
Zollbeamten des Herzogtums 106 Däuen neben 64 Einheimischen. Ubrigens
stammte eine derartige Besetzung von Stellen im Zoll= und Postwesen, sowie beim
Gericht= und Polizeiwesen bezüglich der Offizianten schon aus früherer Zeit.