Das Veutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Nov. 24.—25.) 185
gezogen werden. Die Stellen der Unteroffiziere unterliegen iu gleicher Weise
wie die der Offiziere, Aerzte und Beamten der Feststellung durch den Reichs-
haushaltsetat. In offenen Unteroffizierstellen können über obige Friedens-
präsenzstärke hinaus Gemeine verpflegt werden. Die Einjährig-Freiwilligen
kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung.
§ 2. Vom 1. Oktober 1893 ab werden die Infanserie in 711 Ba-
taillone, die Kavallerie in 477 Eskadrons, die Feld-Artillerie in 494 Bat-
terien, die Fuß-Artillerie in 37 Bataillone, die Pioniere in 24 Bataillone,
die Eisenbahntruppen in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone formiert.
24. November. Reichstags-Ersatzwahl in Arnswalde-
Friedeberg. Es werden im ganzen 14,049 Stimmen abgegeben.
Hiervon entfallen auf Rektor Ahlwardt-Berlin (deutschsozial)
6903, Gutsbesitzer Drawe-Saskonzin (deutschfreis.) 2915, Ritterguts-
besitzer v. Waldow-Fürstenau (konservativ) 2876, Tischler Millarg-
Berlin (Sozialdemokrat) 943 und Staatsminister a. D. Hobrecht-
Groß-Lichterfelde (nationalliberal) 406 Stimmen. 6 Stimmen sind
zersplittert. Zwischen Ahlwardt und Drawe ist somit Stichwahl
erforderlich.
24. November. (Reichstag.) Auf eine Interpellation des
Abg. Petri wegen des Gebrauchs der Schußwaffe durch Militär-
posten erwidert der Kriegsminister, daß nach einer neuen Instruktion
den Posten in belebten Stadtteilen keine Munition mehr gegeben werde.
25. November. (Berlin.) Der evangelische Oberkirchenrat
richtet über das Apostolische Glaubensbekenntnis folgenden
Zirkular-Erlaß an die Generalsuperintendenten:
Infolge der Beratung, welche wir am 16. November d. J. mit den
Herren General-Superintendenten unseres Amtsbezirks in Beziehung auf
die Aufrechthaltung des Apostolischen Glaubensbekenntnisses gepflogen haben,
nehmen wir Veranlassung, Ew. Hochwürden das Nachfolgende zu erkennen
zu geben: „Mit der Gesamtheit der Herren General-Superintendenten be-
klagen wir, daß durch die Auslassungen des Professors Dr. Harnack hier-
selbst in seiner im August d. J. veröffentlichten Antwort an Studierende
der Theologie über die Wertschätzung und den kirchlichen Gebrauch des
Apostolikums sowohl bei vielen evangelischen Geistlichen, als auch in weiten
Kreisen des evangelischen Volkes eine tiefe Bennruhigung hervorgerufen ist.
Diese Beunruhigung ist in ihrem innersten Grunde darauf zurückzuführen,
daß man durch die Aeußerungen jener Kundgebung über das Apostolische
Glaubensbekenntnis den Vollbestand des Christenglaubens, insbesondere auch
die zum Grundbestande gehörige Lehre von der Menschwerdung des Sohnes
Gottes für gefährdet erachtet. Angesichts dieser Befürchtungen verehren wir
es als eine besonders gnadenreiche Führung Gottes, daß inmittelst die er-
hebende Bekenntnisthat Seiner Majestät des Kaisers und Königs und der
evangelischen Fürsten Deutschlands zu Wittenberg am 31. Oktober d. J.,
in welcher auch das Festhalten am Glauben an den Mensch gewordenen
Gottessohn, als dem gemeinsamen Bande der christlichen Kirche, zu schlichtem,
aber bestimmtem Ausdruck gebracht ist, in den weitesten Kreisen und Schichten
des evangelischen Volkes lauten Wiederhall gefunden hat. Insofern die