212 Hie Gesterreichisch-Angerische Monarchie (Januar 5.)
zum Vergnügen, aussprechen zu können, daß infolge der Weisheit der Ge-
setzggebung Unser Heer und Unsere Landwehr in der Verfolgung dieses Zieles
zu Unserer vollen Zufriedenheit von Jahr zu Jahr einen steten Fortschritt
bezeugen kann.
Die Handelsverträge, welche abzuschließen Unserer Regierung gelungen
ist und die durch Unseren ungarischen Reichstag bereits angenommen sind,
werden jenes politische Bündnis, in welchem Wir zu den zwei Nachbar-
mächten stehen, noch fester gestalten und derart auch dem allgemeinen Frie-
denswunsche entsprechen. Durch diese hochwichtigen Verträge werden Unsere
Handelsbeziehungen gleichzeitig mit Deutschland, mit Italien, mit der
Schweiz und mit Belgien geordnet. Diese Verträge besitzen auch deshalb
einen besonderen Wert, weil durch dieselben auf dem weiten Gebiete Mittel-
europas die Beständigkeit der Handelsbeziehungen für eine lange Zeit ge-
sichert erscheint. Auch mit Unseren Nachbarn im Süden und Südosten des
Landes werden voraussichtlich demnächst Verhandlungen wegen Abschlusses
neuer Handelsverträge begonnen werden und es wird Unsererseits die Bereit-
willigkeit nicht fehlen, auch mit diesen Ländern dauernde Handelsbeziehungen
u schaffen.
zu sch Einen großen Fortschritt machte das Land im Laufe des vergangenen
Reichstages auf dem Gebiete der Verkehrspolitik. Durch die Einlösung ein-
zelner Linien wurde das Netz der Staatseisenbahnen in großem Maße er-
weitert, wodurch die Geltendmachung einer einheitlichen Tarifpolitik ermög-
licht worden ist; durch die systematische Umgestaltung und Herabsetzung des
Personen= und Warentarifes gewann der allgemeine Verkehr einen großen
Ausschwung. Nebst dem hat auch das Einkommen der Staatseisenbahnen
zugenommen. Durch den Bau von Vizinalbahnen wurden zahreiche Gegen-
den des Landes mit dem Eisenbahnnetze in Verbindung gebracht. Endlich
wurde infolge des Gesetzes über die öffentlichen Straßen und Mauthen die
bessere Ausnutzung der Last der öffentlichen Arbeiten ermöglicht, wie auch
die ersprießliche Wirkung dieser Verfügung in allen Gegenden des Landes
wahrnehmbar ist.
In den verflossenen Jahren wurden mehrere Gegenden des Landes
durch Verheerung der Hochwasser mit einer großen Plage heimgesucht; in-
folge der Initiative Unserer Regierung und des Beitrittes der Legislative
wurde einem Teile dieser Uebel schon bis jetzt abgeholfen. Die noch übrigen
Arbeiten sind teils im Zuge, teils sind die diesfalls notwendigen Entwürfe
schon fertig, so daß binnen kurzer Frist die dauernde Sicherstellung der so
oft bedrohten Gegenden des Landes vor dieser Gefahr erhofft werden kann.
Wichtige Verfügungen wurden getroffen durch die Regelung der Kon-
sumsteuern und durch die bessere Ausnützung derselben, sowie durch die Ab-
lösung des Schankrechtes. Diese Verfügungen besitzen nicht nur vermöge
finanzieller Ergebnisse eine Wichtigkeit, sondern hatten auch in staatsökono-
mischer Hinsicht ein ersprießliches Resultat zur Folge. Alle diese Ergebnisse
konnten nur durch die Befolgung einer zielbewußten staatswirtschaftlichen
Politik erreicht werden.
Nachdem der mit den Königreichen Kroatien und Slavonien bestehende
finanzielle Ausgleich abgelaufen ist, gelang es, denselben im Wege der Ver-
handlungen der Regnikolar-Deputationen zur beiderseitigen Befriedigung
neuerdings herzustellen, sowie auf gleiche Weise über die Verteilung der
Ueberschüsse des kroatisch-slavonischen Grundentlastungs-Zuschlages zu ver-
fügen. Das bei der Verhandlung dieser Angelegenheiten befolgte billige
Vorgehen bildet einen neuerlichen Beweis des guten Einverständnisses, welches
zwischen Ungarn und den Ländern Kroatien und Slavonien besteht und
welches zu Unserer aufrichtigen Freude immer mehr erstarkt.