242 Hie Geserreichisch-Augerische Monarchie. (November 19.—21.)
Versicherung, er sei sich dessen bewußt, daß er in der gestrigen Diskussion
nichte anderes vorgebracht habe, als was von allen Parteien auf gleiche
Weise ebenso sachlich und ruhig behandelt werden sollte. (Beifall bei den
Jungtschechen.)
Abgeordneter Dr. Bareuther: Im Namen meiner, der deutschen Na-
tionalpartei angehörigen Gesinnungsgenossen erkläre ich, daß wir ein böh-
misches Staatsrecht nie und nimmer anerkennen (Lebhafter Beifall links)
und daß wir die Verwirklichung eines solchen Wahngebildes, welches gegen
die nationale und wirtschaftliche Existenz unseres Volkes in Böhmen, Mähren
Dand Schlesien gerichtet ist (Lebhafter Beifall links), mit allen uns zu Gebote
stehenden Mitteln bekämpfen werden. (Lebhafter Beifall links.) Was die
Aeußerung des Abgeordneten Dr. Masaryk über den eisernen Reichskanzler
betrifft, so sei jedem die Kritik unbenommen, aber der Name dieses unver-
gleichlichen deutschen Mannes steht uns so hoch, daß solche nörgelnde Be-
merkungen, wie wir sie gehört haben, niemals den Ruhm dieses Namens
verringern können. (Lebhafter Beifall links.)
Abgeordneter Dr. Menger wendete sich gegen die Behauptungen Ma-
saryks, daß er nicht gegen Deutsche in Oesterreich gesprochen, daß er Bismarck
unbefangen behandelt hat u. s. w. Man könne es nicht ruhig hinnehmen,
wenn der Abgeordnete Masaryk zum Beispiel dem deutschen Volk Verrohung
vorwirft. Die Tschechen dürfen nicht glauben, hier einen Freibrief zu haben,
andere zu verletzen, während, wenn die Deutschen sich nur die Abwehr er-
lauben, dies tiefste Entrüstung hervorruft. (Beifall links.)
Ueber die Aeußerung Menger's wird ein Mißbilligungs-Ausschuß ein-
gesetzt, der einen Tadel gegen Menger beantragt.
19. November. (Wien.) Große Parteiversammlung der
Deutschliberalen, die eine Neu-Organisation der Partei beschließt.
21. November. (Pest.) Abgeordnetenhaus. Das neue Kabinett
stellt sich dem Parlamente vor. Ministerpräsident Dr. Wekerle gibt
eine Darlegung des Regierungsprogramms. Den kirchenpolitischen
Teil desselben anlangend, führt Dr. Wekerle aus, daß schon die
frühere Regierung mit allerhöchster Genehmigung Gesetzentwürfe,
betr. die Rezeption der israelitischen Religion, die Einführung all-
gemeiner Zivilstandsregister und die freie Religionsübung ausgear-
beitet habe. Diese Gesetzentwürfe würden dem. Parlamente in der
Wintersession vorgelegt werden. Mit der Einführung der Zivil-
standsregister werde die Februar-Verordnung wegen der Wegtaufen
außer Kraft gesetzt werden. Was die Reform des Eherechts anbe-
lange, so habe das Kabinett die allerhöchste Ermächtigung zur Ab-
gabe der prinzipiellen Erklärung erlangt, daß das Eherecht allge-
mein für alle Staatsbürger verbindlich sein, und die obligatorische
Zivilehe und die zivilgerichtliche Jurisdiktion in Ehesachen einge-
führt werden solle. Die allerhöchste Genehmigung bezüglich der
Ausführung des Gesetzes und einzelner Bestimmungen desselben bleibt
bis zur Vorlegung des Gesetzentwurfs vorbehalten. Mit Einführung
dieses Gesetzes tritt das Mischehegesetz von 1868, welches die freie