Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

294 Schweden und Norweten. (Jannar 20.— April 27.) 
20. Januar. (Stockholm.) Eröffnung des Reichstages. 
9. Februar. (Christiania.) Eröffnung des Storthing. 
17. Februar. (Christiania.) Der frühere Ministerpräsident 
Johann Sverdrup f. 
1. März. (Christiania.) Das Storthing nimmt nach zwei- 
tägiger Debatte mit 64 gegen 48 Stimmen folgende von der Linken 
beantragte Tagesordnung an: Das Storthing erklärt, daß die Frage 
der Errichtung eines eigenen norwegischen Konsulatswesens eine aus- 
schließlich norwegische Angelegenheit ist, welche nur von den gesetz- 
gebenden Körperschaften Norwegens zu erörtern und zu erledigen ist, 
daß aber die Regelung der gegenwärtig bestehenden Verhältnisse 
eventuell dem zusammengesetzten Staatsrat obliegt. 
14. März. Der König willigt ein, daß der Vortrag des 
Departements über die Konsulatsfrage dem norwegischen Storthing 
übermittelt werde, gibt aber ein persönliches Diktamen zu Protokoll 
des Inhalts, daß er sich vorbehalte, später Bestimmung sowohl 
über die materielle Seite der Sache, wie über die Art der Behand- 
lung zu treffen, in Uebereinstimmung mit dem für die Union be- 
stehenden Gesetze (Rigsakten). Das Ministerium läßt dem Proto- 
kolle hinzufügen, daß es dem Könige dieses Diktamen wider- 
raten habe. 
18. März. (Stockholm.) Der Reichstag setzt, nachdem früher 
von beiden Häusern abweichende Beschlüsse gefaßt worden sind, in 
gemeinsamer Sitzung und gemeinsamer Abstimmung mit 185 gegen 
181 Stimmen den Zollsatz für Roggen und Weizen auf 250 Oere 
per 100 Kilogramm und für ungemahlenen Roggen und Weizen 
auf 125 Oere der 100 Kilo fest und zwar für die Zeit vom 
Inkrafttreten dieser niedrigeren Zollsätze bis zum Schlusse des 
Jahres 1893. 
Anf. April. Die Zweite Kammer lehnt mit 116 gegen 107 
Stimmen die Regierungsvorlage betr. die neunzigtägige Uebungs- 
zeit für die Wehrpflichtigen ab. 
27. April. Die zweite schwedische Kammer beschließt eine 
Erweiterung des Wahlrechts. Dieselbe nimmt mit 174 gegen 79 
Stimmen den Antrag an, jedem volljährigen Mann, welcher ein 
Einkommen von mindestens 500 Kronen versteuert, das Wahlrecht 
zur zweiten Kammer zuzugestehen. Bisher war das Wahlrecht an 
die Versteuerung eines Einkommens von 800 Kronen geknüpft. 
Die erste Kammer hat jedoch mit 75 gegen 51 Stimmen den von
	        
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