Schweden und Norwegzen. (Juni 1.—September 23.) 295
der zweiten Kammer genehmigten Antrag auf Erweiterung des
Wahlrechts abgelehnt.
1.—3. Juni. Aufenthalt des Königs in Paris.
10. Juni. Das norwegische Storthing beschließt nach zwei-
tägiger Debatte mit 63 gegen 49 Stimmen, ein eigenes norwegisches
Konsulatwesen zu errichten, sowie die Regierung zu ersuchen, die
notwendigen Schritte zu unternehmen, um das gegenwärtig mit
Schweden gemeinsame Konsulatwesen aufzulösen.
13.—15. Juni. Besuch des Königs in Potsdam.
29. Juni. (Christiania.) In einer im königlichen Schlofse
stattfindenden mehrstündigen Konferenz, an welcher der König, der
Kronprinz und die Mitglieder des norwegischen Ministeriums teil-
nehmen, wird die Frage der Errichtung eines eigenen norwegischen
Konsulatwesens in wenn auch nicht offizieller Weise erörtert. Das
Ministerium reicht darauf seine Enlassung ein. In dem Demis-
sionsgesuche heißt es: Da der König erklärt habe, daß er den Be-
schluß des Storthing, betreffend Errichtung eines besonderen nor-
wegischen Konsulatswesens, nicht sanktionieren werde, und da keines
von den Mitgliedern des Ministeriums die Verantwortung für die
Nichtsanktionierung übernehmen wolle, so habe das Ministerium
beschlossen, seine Demission zu geben. Der König hat das Demis-
sionsgesuch zwar entgegengenommen, alle weitere Entschließung
darauf sich jedoch vorbehalten.
26. Juli. Die Rechte und Linke des Storthings bringen
einen Antrag ein, wonach das Ministerium Reen veranlaßt wird,
zu bleiben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Minister-
präfident Reen erklärt sich bereit. Die Konsulatsfrage wird vertagt.
23. September. In einem „Offenen Brief“ beruft der König
zum 17. Oktober einen außerordentlichen Reichstag, der über die
Verteidigungsfrage beraten soll. Der „Offene Brief“ enthält fol-
gende Stellen: 6
„Mit Bekümmernis haben Wir des geringen Fortgangs Zeuge sein
müssen, welchen Unfre unablässigen Bemühungen für eine bessere Ordnung
der Verteidigungskräfte des Reichs bis jetzt bei den von so vielen anderen
Aufgaben gleichzeitig in Anspruch genommenen ordentlichen Reichstagen
haben gewinnen können. Wir halten es daher für unsere königliche Pflicht,
einen Vorschlag darüber einer Reichsversammlung zugehen zu lassen, wo
derselbe ausschließlich Gegenstand der Behandlung sein kann; und es ist
Unsre feste Zuversicht, daß die schon allzulange aufgeschobene Entscheidung
einer Frage, welche alle vaterlandsliebenden Männer, wie auseinandergehend
auch sonst ihre Ansichten und Denkweisen seien, vereinen muß, dadurch
endlich zu einer glücklichen Lösung gebracht werde.“